Wie aus einer Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden in Deutschland Verfahren gegen acht Personen wegen Spionage für den türkischen Geheimdienst MIT eingeleitet. Außerdem hat der türkische Staat die Auslieferung von 48 Personen beantragt.
Seit Beginn des Jahres 2021 wurden von der Generalbundesanwaltschaft acht Verfahren wegen Spionage für den türkischen Geheimdienst MIT eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linksparteiabgeordneten Sevim Dağdelen hervor.
Deutschland ist sicheres Hinterland für den MIT
Verschwindend gering erscheint diese Zahl angesichts von schätzungsweise 8.000 Menschen, die in Deutschland für den MIT arbeiten. Der islamische Verband DITIB, der der türkischen Religionsbehörde Diyanet angegliedert ist, spielt eine wichtige Rolle bei den Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes. In 900 DITIB-Moscheen geben türkische Imame Informationen über Gegner des Erdoğan-Regimes direkt an Konsulate und Botschaften weiter.
Auch der MIT-Killer Ömer Güney, der den tödlichen Anschlag auf die drei kurdischen Revolutionärinnen Sakine Cansız, Leyla Şaylemez und Fidan Doğan 2013 in Paris verübt hat, hatte seinen Mordplan in Deutschland vorbereitet.
Zuletzt war ein türkischer Spion vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah die Anklagevorwürfe der geheimdienstlichen Agententätigkeit und des unerlaubten Waffenbesitzes bestätigt. Ali D. war Mitte September in einem Düsseldorfer Hotel festgenommen und unmittelbar danach verhaftet worden, nachdem ein Mitarbeiter bei ihm eine Waffe entdeckt hatte. Die Polizei hatte in dem Zimmer noch 200 Schuss Munition und Informationen über aus der Türkei und Nordkurdistan exilierte Oppositionelle gefunden.
Interpol als verlängerter Arm des AKP/MHP-Regimes
Gleichzeitig wurden 2021 den Bundesbehörden 291 Fahndungsersuchen der Türkei vorgelegt. 203 Mal hat sich der türkische Staat in diesem Jahr bereits an Interpol gewandt. Interpol ist ein wichtiges Mittel zur Repression gegen die exilierte Opposition. Die Türkei reicht Fahndungsersuchen bei Interpol ein und so können anerkannte Flüchtlinge, aber auch Aktivist:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, beim Grenzübertritt in Drittstaaten festgenommen und unter Umständen ausgeliefert werden. So war zuletzt am 2. Juli der wegen legaler HDP-Tätigkeiten in der Türkei verurteilte, in der Schweiz lebende Kurde Yaser Örnek in Bayern aufgrund einer durch türkische Behörden veranlassten Ausschreibung über Interpol („Red Notice“) zur Festnahme zwecks Strafverfolgung in der Türkei in Auslieferungshaft genommen worden. Am 12. Juli entschied ein Gericht, seine Auslieferung nicht zuzulassen. Zahlreiche Menschen hatten zuvor gegen die Auslieferung protestiert.
Laut Bundesregierung hat der türkische Staat im Jahr 2021 die Auslieferung von 79 in Deutschland lebenden Personen beantragt. Die Bundesregierung gab bekannt, dass im Jahr 2022 bis zum 19. Juli Auslieferungsanträge für 48 Personen gestellt wurden. Es sind jedoch keine Angaben darüber gemacht worden, wer diese Personen waren und im Rahmen welcher Verfahren sie ausgeliefert werden sollten.
Rechtshilfeersuchen: Ein Mittel zur Repression und Schikane
Ein weiteres Mittel der Repression sind Rechtshilfeersuchen, welche die Türkei an Deutschland stellt. So werden immer wieder Aktivist:innen aufgrund von Rechtshilfeersuchen der Türkei von der deutschen Polizei wegen angeblicher „Straftaten“ belästigt, die sie gegen die Türkei oder ihre Organe begangen hätten. Dabei handelt es sich häufig um „Terrorpropaganda“ oder „Präsidentenbeleidigung“ in den sozialen Medien. Allein im Jahr 2021 hat die Türkei 463 solcher Rechtshilfeersuchen an Deutschland gestellt.[1]