Die PKK ist keine terroristische Organisation
Erscheinungsort: Deutschland
Verleger: AZADÎ e.V. * Hansaring 82 * 50670 Köln
Veröffentlichungsdatum: November 2020
Im Januar 2020 hat das höchste Gericht Belgiens, der Kassationshof, wie schon das Revisionsgericht im Jahr zuvor, entschieden, dass die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nicht als terroristische Organisation einzustufen sei, sondern als eine Partei in einem innerstaatlichen Konflikt. Deshalb könne sie wie auch ihre Mitglieder und Unterstützer:innen nicht mithilfe der Antiterrorgesetzgebung bekämpft und verfolgt werden. Zu Wort kommen Rechtsanwalt Jan Fermon aus Brüssel, der in diesem jahrelangen intensiven Rechtsstreit die betroffenen kurdischen Politiker:innen und Medienschaffenden vertreten und schließlich diese weitreichende Entscheidung erwirkt hat, der Berliner Anwalt Dr. Lukas Theune, der das Brüsseler Urteil mit der deutschen Rechtsprechung vergleicht und Mahmut Şakar, Co-Vorsitzender von MAF-DAD, der den juristischen Kampf als Teil des Widerstands gegen die staatsterroristische Politik des türkischen Staates bewertet.
Der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech thematisiert in seinem Beitrag ausführlich die völkerrechtlichen Aspekte des Brüsseler Urteils; der Jurist und Publizist Dr. Rolf Gössner seziert in einem Gespräch mit der „jungen welt“ die Mentalität deutscher Verbotsverfechter:innen, die unter dem Deckmantel einer ausufernden Antiterrorpolitik dem türkischen Regime in die Hände spielen.
Die vorliegende Broschüre soll dazu anregen, über die juristisch-politische Einordnung der kurdischen Befreiungsbewegung und über konstruktive Wege zur Konfliktlösung zu diskutieren.[1]