Autor: Azadî
Erscheinungsort: 40210 Düsseldorf .Deutschland
Verleger: TIAMAT druck GmbH
Veröffentlichungsdatum: 27. November 2008
1993 (26. November): Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) verhängt ein Betätigungsverbot für die PKK, die ERNK und andere kurdische Vereine und Organisationen. Begründung: die PKK verfolge mit Gewalt ihre Ziele, verletze strafgesetzliche Bestimmungen und gefährde die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung sowie„andere erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland“.
1997: Kanther gerät wegen seiner harten Linie gegen die PKK in die Kritik von Verfassungsschützern. Mehrere Landesbehörden sprechen sich dafür aus, eine Aufhebung des Parteiverbots zu erwägen, „sollte Abdullah Öcalan am Gewaltverzicht festhalten“. Als Wortführer der Kanther-Kritiker gilt NRW-Verfassungsschutzchef Fritz-Achim Baumann.
1998: Seit Januar wird die PKK-Führung in Deutschland von der Bundesanwaltschaft nicht mehr als„ terroristische Vereinigung“ (§129 a Strafgesetzbuch) eingeschätzt, sondern als„ kriminelle Vereinigung (§129 Strafgesetzbuch) herabgestuft. 1999: Letzte große Welle von Aktionen in Folge der Entführung des damaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan aus Kenia in die Türkei (15. Februar 1999), die durch eine internationale geheimdienstliche Zusammenarbeit ermöglicht wurde.
2000: Ein Parteikongress billigt Anfang des Jahres die Vorschläge von Abdullah Öcalan und beschließt eine Neustrukturierung der PKK, die im Wege einer innerparteilichen Demokratisierung den neuen Kurs auch in der Organisation selbst abbilden soll. In der Türkei wie auch in den europäischen Staaten bemüht sich die PKK seither um Anerkennung als politische Gesprächspartnerin.“ (aus: Verfassungsschutzbericht2001) 2001 (vor dem11.September): In der Folge des Parteikongresses wird in der PKK und ihrem Umfeld eine ideologische Kampagne zur Neubewertung und – Orientierung durchgeführt.[1]