Autor: AZADÎ e.V. NAV-DEM e.V.
Erscheinungsort: Deutschland
Veröffentlichungsdatum: 2016
Die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden begann bereits in den 1980er Jahren, nachdem die kurdische Befreiungsbewegung im August 1984 den bewaffneten Kampf aufgenommen hat. Die Aktivitäten der Geheimdienste ver-schiedener EU-Länder – vornehmlich der deutschen und schwedischen – sowie der Türkei ließen nicht lange auf sich warten. Sie gipfelten in der BRD im sog. Düsseldorfer Prozess, bei dem 20 Kurd*innen des Terrorismus bezichtigt wurden. Er begann 1989 und endete im Frühjahr 1994 mit vier verbliebenen Angeklagten; zwei von ihnen ka-men wegen langer U-Haft nach Urteilsverkündung frei und zwei wurden aufgrund der Aussagen eines Kronzeugen zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.Am 27. November 1993 verfügte der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) das PKK-Betätigungsverbot. Sämtliche kurdische Organisationen, Institutionen mit vermuteter PKK-Nähe, zunächst alle Vereine (einige wurden später wieder zugelassen), Informationsbüros, Nachrichtenagenturen, ein Verlag sowie eine Nachrichtenagentur wurden verboten. Gleiches geschah mit Demonstrationen, Veranstaltungen, selbst Hochzeiten. Zehntausende Ermittlungsverfahren sind eingeleitet, Razzien in Vereinen und Wohnungen durchgeführt und viele Kurd*innen ins Folterland Türkei abgeschoben worden. Weil die PKK nicht nach dem Parteiengesetz verboten werden konnte – es gab sie als Partei in der BRD nicht – konstruierten die Strafverfolgungsbehörden eine „terro-ristische Vereinigung“ innerhalb der PKK, die sog. „Europäische Frontzentrale der PKK“ (ACM), die in Deutschland tätig gewesen sei. Deshalb wurden Dutzende Aktivist*innen verhaftet und nach § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) zu jahrelangen Freiheitsstrafen verurteilt.
1996 besuchten Beauftragte der Bundesregierung den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan in seinem Domizil in Syrien. Es galt, eine Eskalation in der BRD zu verhindern. Öcalan sicherte den Reisenden zu, dass Kurd*innen künftig auf Gewaltaktionen in Deutschland verzichten und sich an die deutsche Rechtsordnung halten würden. Gleich-zeitig machte er auf die blutige Vernichtungs- und Verleugnungspolitik des türkischen Regimes gegenüber der Bevölkerung in Kurdistan aufmerksam und kritisierte, dass die Staaten der EU diesem Vorgehen nicht Einhalt gebieten.[1]