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Die Militäroperation der Türkei gegen die kurdischen Volksschutzeinheiten Yekîneyên Parastina Gel (YPG), die am 20. Januar 2018 unter dem Namen „Operation Olivenzweig“ begonnen hat und bis heute andauert, wirft zahlreiche Fragen rund um das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht auf: Zur Diskussion steht zunächst das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage (dazu 3.), die hinsichtlich der Intensität des Angriffs, hinsichtlich der Adressaten der Selbstverteidigung (nicht-staatliche Akteure, terroristische Gruppierungen), hinsichtlich der zeitlichen Dimension der Selbstverteidigung (präventive Selbstverteidigung) sowie hinsichtlich der Beweislast untersucht werden muss. Zur Diskussion steht weiterhin das konkrete militärische Vorgehen der Türkei im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit einer Selbstverteidigungshandlung (vgl. dazu 4.). [1]
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