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Der Kurdenkonflikt in der Türkei vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts der Völker
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Ümit Yazıcıoğlu

Ümit Yazıcıoğlu
Ümit Yazıcıoğlu

1. Einleitung

In der Charta der Vereinten Nationen ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker selfdetermination of peoples) in Art.1 Ziff.2 und Art. 55 Abs. 1 als ein Ziel der UNO festgehalten. Die Charta definiert aber weder den Begriff des Volkes (people, peuple), noch bestimmt sie den Inhalt und Umfang dieses Rechts. Dasselbe gilt für die von der UN-Generalversammlung am 16. Dezember 1966 angenommenen Menschenrechtspakete, deren übereinstimmender Art. 1 lautet: „All peoples have the right of self-determination. By virtue of that right they freely determine their political status and freely pursue their economic, social and cultural development.“[1] Die Deklaration vom 16. Dezember 1960 (Resolution 1514 [XV]) sagt ferner, dass das Selbstbestimmungsrecht in dreifacher Art ausgeübt werden kann, nämlich durch Errichtung eines selbstständigen Staates, durch freien Anschluss (association or integration) an einen bestehenden Staat oder durch freien Übergang in einen anderen Status (emergence into any other political status).[2] Dagegen wird ein Sezessionsrecht, also ein Anspruch auf Losreißung von solchen Staaten, die sie sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrecht der Völker verhalten, und daher eine das ganze Volk vertretende Regierung, ohne Diskriminierung nach Rasse, Glaube und Geschlecht besitzen ausdrücklich verneint.[3]

Die meisten von den auf die Staatsgebiete der Türkei, des Iraks, des Irans und Syriens aufgeteilt lebenden Kurden leben in der Türkei. Die Zahlen schwanken zwischen 8 und 12 Mio. kurdischen Bürgern. Der sogenannte Staatserneuerer Mustafa Kemal Pasha, genannt Atatürk, erklärte 1923: „Der soeben gegründete Staat ist ein türkischer Staat.“[4] Ein kurdischer Staat war in diesem Konzept nicht vorgesehen. In ständigen Revolten versuchten die Kurden dennoch die Unabhängigkeit zu erreichen. Die Benutzung der kurdischen Sprache wurde untersagt, die Worte „kurdisch“ und „Kurdistan“ aus allen Wörterbüchern und historischen Werken gelöscht. Die Propagierung von Autonomiegedanken, selbst die Bemühungen um den Erhalt der Kultur und Sprache, wurden bis 1991 strafrechtlich verfolgt.[5]

Wie oben erwähnt, existiert innerhalb des Völkerrechts das Recht der Selbstbestimmung der Völker. Was aber ein Volk ist geht hieraus nicht genau hervor. Weiter erkennt das Völkerrecht kein Sezessionsrecht für Volksgemeinschaften an, welche von den Staaten innerhalb der sie leben, als gleichberechtigt anerkannt werden. Das Erkenntnisinteresse der folgenden Arbeit liegt in dem Versuch: erstens kurdische Identität zu umreißen, um der Frage nachzugehen, inwieweit sich kurdische Identität anhand kurdischer Geschichte und Kultur festmachen lässt. Diese Frage stellt einen wesentlichen Punkt im Zusammenhang mit dem Völkerrecht und dem zu diskutierenden Selbstbestimmungsrecht der Völker dar. Zweitens soll der Weg der Auseinandersetzung zwischen Kurden und Türken seit der Gründung der türkischen Republik aufgezeigt werden. Hieran möchte ich das Aufkommen nationalistischer Bewegungen beschreiben, um die sich mehr und mehr vertiefenden Gräben zwischen Türken und Kurden zu verdeutlichen, welche auch Anlass bzw. Ausgangspunkt des Konfliktes waren und sind. Zum Schluss wird noch einmal das Subjekt des Selbstbestimmungsrechts (das Volk) der Völker Gegenstand der Untersuchung sein, um das Selbstbestimmungsrecht vor dem Hintergrund der vorangegangenen Auseinandersetzung zu diskutieren. Dies soll dann abschließend in der Schlussbetrachtung mit der Frage zusammengebracht werden, ob den Kurden gemäß des Völkerrechts ein bestimmter Status zuerkannt werden sollte. Zu letzt gilt es nach einer Möglichkeit zur friedlichen Beilegung des Konfliktes zu fragen. Hierbei steht die Idee von Autonomierechten für die im Süd-Osten der Türkei lebenden Kurden im Vordergrund, wozu der Begriff der Autonomie zuvor definiert wird.

2. Wer ist das kurdische Volk?

2.1 Kurdistan als geographischer und politischer Begriff

Über eine allgemein akzeptierte geographische Definition Kurdistans besteht Uneinigkeit. Kurdische Nationalisten verwenden ihn mit Nachdruck, während die Staaten, auf deren Territorien Kurdistan liegt, ihn leugnen oder ignorieren.[6] In der Literatur wie z.B. in der „Dokumentation zur Internationalen Konferenz. Menschenrechte in Kurdistan“[7] werden daher Begriffe wie „Türkisch Kurdistan“ oder „Nord-Kurdistan“, „Irakisch-Kurdistan“ oder „Süd-Kurdistan“, „Iranisch-Kurdistan“ oder „Ost-Kurdistan“ und „Syrisch-Kurdistan“ oder „West-Kurdistan“ verwendet. Die Problematik liegt darin, dass der Begriff Kurdistan nie zusammengefallen ist mit einer staatlich-politischen Einheit gleichen Namens, die fest umrissene und dauerhafte Grenzen gehabt hätte.[8] Seit etwa einem Jahrtausend existiert unzweifelhaft eine Region oder Landschaft diese Namens.[9] Der persische Name Kurdistan bedeutet „Land der Kurden“ und bezeichnete eine Provinz des Reiches der türkischstämmigen Dynastie der Seldschuken, die vom 11. bis zum 13. Jahrhundert weite Teile des Vorderen Orients beherrschten. [10] Im Osmanischen Reich gab es gleichfalls eine Provinz (eyalet) mit Namen Kurdistan, die aus den drei Distrikten Dersim, Mus und Diyarbakir bestand. In osmanischen Dokumenten ist auch von einem „Kürdistan-i Diyar Bekr“ die Rede. Heute wird der Name Kurdistan offiziell nur für eine Provinz (Sanandadsch) in Iran verwendet.[11] Kurdistan, das heißt das Gebiet, in dem zahlenmäßig veränderlicher, bisweilen dominierender Bevölkerungsanteil Kurden sind, ist im wesentlichen auf die Staaten Türkei, Irak und Iran verteilt. Unter diesen Voraussetzungen erstreckt sich Kurdistan in Form eines Bogens von Nordwest Richtung Südost vom 39. bis zum 48. Längengrad und vom 35. zum 40. Breitengrad. Das Herz Kurdistans bilden die Gebirgszüge des östlichen Taurus in der Türkei und westlichen Zagros in Iran. [12]

2.2 Das Volk

Zuverlässige Angaben über die Zahl der Kurden gibt es nicht. Die Staaten, in denen Kurden wohnen, haben naturgemäß kein Interesse, deren Zahl zu ermitteln. Eine Ausnahme stellte die Volkszählung in der Türkei im Jahre 1965 dar, bei der nach der Muttersprache gefragt wurde.[13] Es kursieren etliche Angaben, die je nach Interessenlage ihrer Urheber mit Vorsicht zu behandeln sind. Unter diesen Vorbehalten gehen die Schätzungen von insgesamt etwa 24-27 Millionen Kurden aus, von denen etwa die Hälfte in der heutigen Türkei lebt.[14] Es ist darüber hinaus zweifelhaft, ob die Gruppe der Kurden ein ethnisch einheitliches Ganzes darstellen mit gemeinsamen Vorfahren. So sind die Mehrzahl der heutigen Kurden wahrscheinlich Nachfahren indo-europäischer Stämme, die im zweiten Jahrtausend v.Chr. über Persien in den heutigen Lebensraum der Kurden einwanderten. Es steht heute aber außer Zweifel, dass arabische wie türkische Stämme im Laufe der Zeit der Ethnie der Kurden angehörig wurden.[15]

2.3 Sprache

Eine standardisierte, einheitliche kurdische Sprache gibt es nicht. Vielmehr zerfällt das „Kurdische“ in eine Reihe von Dialekten bzw. Mundarten, die zum Teil stark voneinander abweichen und daher wechselseitig oft nur schwer verständlich sind. Die wichtigsten kurdischen Dialektgruppen sind Kurmandschi (auch Nord-Kurdisch genannt), das in der Türkei, in Syrien und im Libanon, den nördlichen Landesteilen Iraks und Irans sowie in der ehemaligen Sowjetunion (Armenien, Aserbeidschan, Georgien) gesprochen wird. Seit Beginn der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts wird Kurmandschi mit lateinischen Buchstaben geschrieben. Hingegen wird für die zweite Dialektgruppe Sorani (auch Zentral-Kurdisch genannt) das ansonsten in Irak (z.B. um Arbil, Sulaimaniya und Kirkuk) und Iran (besonders um Mahabad und Sanandadsch) verbreitete ist eine vom arabischen Alphabet abgeleitete Schrift verwendet.[16] Hierzu kommen noch zusätzliche Unterdialekte, die dazu führen, dass sich Sprecher räumlich weit entfernter Dialekte gegenseitig kaum verstehen. Zazaki oder die Sprache der Zaza-Kurden (auch Dimli genannt) zählt weitaus weniger Sprecher als Kurmandschi oder Sorani. Sie leben, abgesehen von Migranten in Europa, ausschließlich in der Türkei, und zwar vorzugsweise im Dreieck zwischen Diyarbakir, Sivas und Erzurum. [17] In den Ländern, in denen Kurden leben, hat sich das Kurdische unter ganz verschiedenen Bedingungen entwickelt. Am eindeutigsten war die Situation bis in die neunziger Jahre (20. Jahrhundert) in der Türkei. Über Jahrzehnte hinweg, nämlich von der Niederschlagung der Kurden-Aufstände in den zwanziger und dreißiger Jahren bis zum Beginn der neunziger Jahre waren kurdische Publikationen zumeist verboten.[18] Die Einschränkungen, denen das Kurdische unterlag, haben seine Entwicklung beeinträchtigt. Zwar gab es ab und zu kurzfristige Lockerungen, die sich allerdings mit Verschärfung der Restriktionen abwechselten. In den sechziger Jahren konnten in der Türkei kurdische Publikationen erscheinen. Nach dem Militärputsch von 1980 ergaben sich wieder gravierende Beschränkungen. Mit der türkischen Verfassung von 1982 und insbesondere dem Sprachengesetz Nr. 2392 wurde der Gebrauch des Kurdischen unter Strafandrohung gestellt. Seit Anfang der neunziger Jahre ist eine Legalisierung der kurdischen Sprache erfolgt.[19]

2.4 Religion

Der religiöse Partikularismus der Kurden weist auf eine Vielfalt unterschiedlicher religiöser Ursprünge hin. Die kulturellen Wurzeln der Vorfahren der Kurden liegen überwiegend in den altiranischen und altindischen Zivilisationen begründet. Ihre religiösen Anschauungen umfassten die Verehrung von Naturelementen wie Wasser und Feuer und die Einteilung der Gesellschaft in eine Priesterkaste und Laien.[20] Daraus entwickelte sich der Zoroastrismus, dessen Stifter der Prophet Zarathustra (griech. Zoroaster, lebte um 1000 v. Chr.) war und der bei den Iranern eine besondere Stellung einnahm. Nahm er schon unter den Achämeniden[21]) eine beherrschende Stellung ein, so wurde der Zoroastrismus in der Sassanidenzeit (226-642), der Periode, die der Ausbreitung des Islams in Persien vorausging, zur Staatsreligion. Die Mehrheit der heutigen Kurden, annähernd 75 %, bekennt sich zum sunnitischen Islam.[22] Sunniten sind eine der beiden Glaubensgemeinschaften innerhalb des Islams. Sie sind Anhänger der vom Propheten Muhammad gelehrten und gelebten Glaubensvorstellung (sunna bedeutet Brauch). Im unterschied zu ihren Nachbarn in der Türkei und im Irak, die beide der hanafitischen Rechtsschule[23] (madhab) angehören, folgen die Kurden fast ausschließlich dem shafiitischen madhab. Eine besondere Ausprägung der Shia, die sich von den anderen shiitischen Richtung weit entfernt hat, ist der Alevismus, welcher weite Verbreitung in Anatolien findet. Dieser ist Teil der shiitisch islamischen Ausrichtung. Es handelt sich hierbei um eine Verbindung von vor-islamischen, turkmenisch-schamanischen und zoroastrischen Ideen.[24] Die Aleviten werden wegen ihrer Heterodoxie weder von den Sunniten noch von den Shiiten anerkannt. Die synkretischen und esoterischen Lehren haben die Aleviten schon in der Osmanenzeit für andere muslimische Gruppen suspekt gemacht. Dies führte oft zur Verfolgung ihrer Gruppierung. Noch in jüngster Zeit ist es zu gewaltsamen Übergriffen aufgehetzter, politisch rechtsstehender Sunniten auf Aleviten gekommen, die teils auf die überwiegend linke politische Orientierung der Alevi zurückzuführen sind. Die Alevi unterstützen den Laizismus–die gesetzlich verankerte Trennung von Staat und Religion- aktiv. Die meisten kurdischen Aleviten zählen zu den Zaza-Sprechern. [25]

2.5 Sozialstruktur und Organisation

Die kurdische Ethnie hat in keiner Epoche einen eigenen Staat gebildet.[26] Ibrahim schreibt hierzu:

„In der Tat führt die Frage nach den Gründen, die zur Verhinderung der Gründung eines kurdischen Staates führten zur Mystifikation dieser Frage, wenn der besondere Typ der kurdischen Gesellschaft nicht in Betracht gezogen wird. Die kurdisch traditionelle Gesellschaft als eine Gesellschaftsformation war antithetisch zur Herausbildung einer Zentralinstanz, einer staatlichen Organisation.“[27]

Eine Gesellschaft, die antithetisch zur Herausbildung einer staatlichen Organisation ist, kann als segmentäre Gesellschaft bezeichnet werden.[28] Ibrahim[29]) stellt fest, dass die kurdische Gesellschaft eine segmentäre Gesellschaft ist. Weiter beschreibt er eine segmentäre Gesellschaft als eine Organisationsform, bei der einerseits eine komplexe soziale Ordnung vorherrscht, andererseits ein Fehlen von Über- und Unterordnung zu beobachten ist. Der kurdischen Gesellschaft fehle die öffentliche Zentralinstanz, „welche die Verbindlichkeit ihrer Kontrolle gegebenenfalls mit öffentlich gebilligten physischen Sanktionen, deren Vollzug delegierbar ist, durchsetzt.“[30] Über die Gründe hierfür soll hier nicht spekuliert werden. Aus der Geschichte kurdischer Gebiete ist soweit bekannt, dass Stämme und Stammesstrukturen immer eine dominante Rolle in der sozialen Organisation dieser Gebiete spielten.[31] In der Gegenwart überlappen sich Stammesstrukturen, seminomadische Produktionsweise und nomadische Wanderungen häufig, aber nicht immer. In der Türkei befinden sich die kurdischen Stämme im Osten, insbesondere in Urfa, Bingöl, Tunceli, Mardin, Siirt, Diyarbakir, die Gegend um den Van See, Agri und Hakkari.[32] Bruinessen charaktesiert die Struktur kurdischer Stämme folgendermaßen:

„Der kurdische Stamm ist eine soziopolitische und im allgemeinen auch territoriale (und daher ökonomische) Einheit, die auf wirklicher oder vermeintlicher Abstammung und Verwandtschaft basiert und eine charakteristische innere Struktur aufweist. Üblicherweise gliedert sich der Stamm in eine Anzahl von Unterstämmen, die wiederum in kleinere Einheiten, Klane, Lineages etc. unterteilt sind.“[33]

Eine Lineage ist eine soziale Einheit, die aus mehreren Haushalten besteht, deren Angehörige sich auf einen gemeinsamen Vorfahren beziehen und gemeinsam handeln. Lineages sind jene Einheiten, die kleiner sind als Klane und strukturell auf einer niedrigeren Ebene anzutreffen sind und sich dazu noch auf eine gemeinsame Abstammung beziehen. Als ein Klan werden jene Stammessegmente bezeichnet, die eine eigene Bezeichnung haben und eigenständige politische Einheiten darstellen.[34] Einem Stamm wird traditionell ein oder mehrere bestimmte Territorien zugeordnet. Die Region wird dann zumeist nach dem Stamm bezeichnet, der sie bewohnt. Als Beispiel kann der Stamm Elikan herangezogen werden. Als Elikan wird sowohl der Stamm als auch die Region bezeichnet.[35] Der Prozess der Privatisierung des Ackerlandes, das einem Stamm gehört, konnte den freien Verkauf des Landes nicht herbeiführen, da das Land immer noch dem Stamm gehört, und der Verkauf nur an Stammesangehörige stattfinden soll. In den östlichen Gebieten der Türkei wird diese Regel strikt eingehalten[36] Der Klan stellt die „primäre territoriale Einheit und der Stamm die „dauerhafte“ territoriale Einheit dar.[37] Als Begründung hiefür schreibt Bruinessen:

„Klane können sich aufspalten oder miteinander verschmelzen, und die Klanweiden können neu verteilt werden, aber die territorialen Grenzen eines Stammes konnten früher nur durch Eroberungen und heute nur durch Rückgriff auf den Staat verändert werden.“[38]

Dennoch schreibt Bruinessen[39]), dass die von Sozialanthropologen benutzten Begriffe wie Stamm und Klan im Denken der Kurden so nicht existieren würden. Daher wird eine eindeutige Charakterisierung der Sozialstrukturen deutlich erschwert. Dennoch meinen einige Autoren, dass die hier beschriebenen sozialen Organisationen der Kurden die Etablierung eines kurdischen Staates in der Geschichte nicht zuließen bzw. erschwerten. Daher müsse auch zukünftig dieses Bestreben scheitern, sollte es hier zu keiner strukturellen Transformation kommen.[40]

3. Das Aufkommen des türkischen und kurdischen Nationalismus

3.1 Die Folgen des Ersten Weltkrieges für das Osmanische Reich

Für die osmanische Niederlage im ersten Weltkrieg wurde das jungtürkische Triumvirat[41]) verantwortlich gemacht und im Oktober 1918 entlassen. Das unrühmliche Ende der Jungtürken entsprach ganz ihrer zwiespältigen politischen Rolle. Denn sie waren es, die das Osmanische Reich in den Krieg führten und dadurch sowie durch ihre chauvinistische Nationalitätenpolitik die Auflösung des Reiches verursacht hatten.[42] Mit dem Sturz der Jungtürken übernahmen die Liberalen die Regierungsverantwortung. Ihnen blieb aber nur die Rolle eines Konkursverwalters. Angesichts der totalen militärischen Niederlage blieb der Regierung keine andere Wahl, als sich den Siegermächten im Waffenstillstand von Mudros[43]) am 30. Oktober 1918 zu ergeben.[44]
Der Ausgang des Ersten Weltkrieges bedeutete das Ende der Dynastien in Berlin, Wien, St. Petersburg und Istanbul. Der von der siegreichen Entente aufgezwungene Frieden von Sèvres[45]) (10.08.1920) sah ein halbkoloniales und zerstückeltes Kleinasien vor. Dieses Friedensabkommen sollte den Kurden weitreichende Rechte zusichern. Ihnen wurde Selbstverwaltung, sogar die Gründung eines kurdischen Staates zugesprochen. Es handelte sich hierbei um die Idee des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Dieses sollte sich aus dem 14-Punkte Plan von US-Präsident Wilson ergeben.[46] Dieser sah gemäß des zwölften Punktes folgendes vor:

„The Turkish portions of the present Ottoman Empire should be assured a secure sovereignty, but other nationalities which are now under Turkish rule should be assured an undoubtful security of life and an absolutely unmolested opportunity of autonomous development.“[47]

Unter der Souveränität des Sultans blieb ein anatolischer Rumpfstaat mit Istanbul als Hauptstadt. Ganz Thrakien und das Gebiet um Izmir wurden griechisch. Der anatolische Osten sollte an ein unabhängiges Armenien abgetreten werden.[48] Dagegen richtete sich die nationale Mobilisierung auf Grundlage der jungtürkischen Organisationsstruktur und trat damit in Gegensatz zur Istanbuler Regierung. [49] Da den Briten aber schnell deutlich wurde, dass die Unterschrift der Sultansregierung machtpolitisch kaum noch etwas Wert war, ermunterten die Briten Griechenland, dem Vertragstext militärisch Nachdruck zu verleihen. So kam es zum griechisch- türkischen Krieg (Befreiungskrieg - Kurtulus Savasi) an dessen Ende ein neuer Vertrag (Vertrag von Lausanne 24.07.1923) und die Gründung der Republik Türkei stand.[50]

In der Rhetorik der Kemalisten[51]) wurde der Befreiungskrieg zur Verteidigung des Kalifats geführt. Diese Institution sollte Bindeglied zwischen Türken und Kurden sein. Bewusst setzten die Nationalisten die Religion im Kampf gegen die Okkupation ein. Angesichts der Priorität muslimischer Identität und Loyalität der Kurden zum Osmanischen Reich schlugen sich die Kurden auf die Seite der Kemalisten.[52] Weiter gab es bezüglich der Kurden von Seiten Mustafa Kemals eine Zusicherung zur autonomen Verwaltung der kurdischen Gebiete. Dennoch handelte es sich hierbei nicht um einen eigenen kurdischen Staat, wie Mustafa Kemal im Januar 1923 selbst sagte:

„[...] if we try to draw a border on behalf of the kurds we have to finish with Turkishness and Turkey [...]. This is why instead of considering Kurdishnes in isolation, some local autonomies will be established in accordance with our constitution.”[53]

Der Vertrag von Sevres hatte ausgedient und der Vertrag von Lausanne (24.07.1923) hob die Bestimmungen von Sevres implizit auf. Damit wurde die Konsequenz aus dem erfolgreichen Widerstand der türkischen Nationalbewegung gegen die Aufteilung Kleinasiens unter die Alliierten und den von ihnen protegierten Griechen und Armeniern gezogen. Während Griechen und Armeniern Minderheitenrechte zugestanden wurden, fanden die Kurden keine Erwähnung mehr, weil sie als Teil der muslimischen Minderheitsbevölkerung angesehen wurden. Von den Autonomieversprechungen war keine Rede mehr.[54]

3.2 Die Entstehung nationalistischer Eliten im Osmanischen Reich

Der Staat im Osmanischen Reich schöpfte seine Legitimation und seinen Zusammenhalt aus der in der islamischen Staatslehre verankerten „Umma“, das heißt der Gemeinschaft der Gläubigen.[55] Gerade in der Peripherie des Reiches, zu denen auch Kurdistan gehörte, war der Zugriff des Staates auf seine Bewohner auch nach der Tanzimat-Reform[56]) des 19. Jahrhunderts noch relativ gering und beschränkte sich im wesentlichen auf die Gewährleistung der Loyalität der Provinzen gegenüber dem Sultanat.[57]

Mit der Revolution der Jungtürken, die im Jahre 1908 den panislamisch orientierten Sultan Abdülhamid II. zur Wiederherstellung der Verfassung[58]) und zu Parlamentswahlen zwang, übernahmen türkisch-nationalistische Offiziere des Komitees für Einheit und Fortschritt de facto die Macht im Osmanischen Reich.[59] Neben der Ausgrenzung, dem Verbot und der Verfolgung der anderen nationalistischen Strömungen des Osmanischen Reiches, war das zunehmend von pantürkische Tendenzen geprägte unionistische Triumvirat (Enver, Talaat und Mehmed Cavid) verantwortlich für den Eintritt des Reiches in den Ersten Weltkrieg.[60] Hiervon versprachen sie sich die Befreiung der unter russischer Herrschaft stehenden Türkvölker im Kaukasus und in Zentralasien.[61] Fernziel der pantürkischen Bewegung war die Vereinigung aller Türkvölker in dem wieder zu errichtenden (mythischen) Reich Turan, wie Ziya Gökalp[62]) sagte:

„Das Vaterland für die Türken ist weder die Türkei, noch Turkestan – das Vaterland ist ein gewaltiges und ewiges Land: Turan!“

Der selbe Ziya Gökalp, einer der wichtigsten Ideologen des türkischen Nationalismus veröffentlichte in seinen „Prinzipien des Türkentums“ die spätere Argumentationsbasis für die Kemalisten zur Assimilation von Minderheiten und die Grundlage des Nationalismusverständnis der kemalistischen Staatsdoktrin. Dort heißt es:

„[...] a nation is not racial or ethnic or geographic or political or violational group but one composed of individuals who share a common language, religion, morality or aesthetics, that is to say, who have received the same education.“[63]

Der türkische Nationalismus entwickelte sich nach 1890 unter Istanbuler Intellektuellen, die häufig aus „russifizierten“ Gebieten kamen.[64] Vor allem aber schaffte der zunehmende Einfluss der Europäer im 19. Jahrhundert über die Ausbildung osmanischer Militär- und Verwaltungskader in den europäischen Metropolen eine Elite nach europäischem Muster. Hiermit hielt die Idee des europäischen Nationalismus Einzug in die politische Kultur des Vorderen Orients. [65]

3.3 Der Ursprung des kurdischen Nationalismus

Es stellt sich die Frage, warum die größte ethnische Gruppe im Mittleren Osten, nach den Arabern, Persern und Türken, erst relativ spät eine nationale Identität entwickelte. Hierfür werden unterschiedliche Gründe vorgebracht. Der geographische Faktor dürfte hier eine wesentliche Rolle spielen.[66] Da die kurdische Population hauptsächlich auf Gebirgsregionen verteilt lebt, führten sie lange Zeit ein voneinander relativ isoliertes Leben. Daher war es kaum möglich zentrale Institutionen auszubilden, ähnlich der großen Nationen, die an Euphrat und Tigris oder aber am Nil entstanden.[67] Das nomadische Leben der Kurden unterstützte die divergierenden Tendenzen innerhalb der kurdischen Population.[68] In Fragen politischer Organisation muss berücksichtigt werden, dass das kurdische Volk für annähernd fünfhundert Jahre auf das Gebiet des Osmanische Reiches auf der einen Seite und dem Persischen Reich auf der anderen aufgeteilt lebte. Hierdurch war die Trennung einmal mehr manifestiert. In den vergangenen siebzig Jahren hinderten die Grenzen des Türkischen, Irakischen, Iranischen und Syrischen Staates das kurdische Volk am Zusammenleben.[69] Während der Zeit des Osmanischen Reiches empfand sich das kurdische Volk als Teil eines islamisch sunnitischen Volkes. Die Kurden erkannten das Reich an, obwohl auch hier die Beziehung zum Sultan teilweise von Auseinandersetzungen überschattet war. Dennoch definierte man sich nicht als ethnische, sondern als religiöse Gemeinschaft. Dies stellte den wesentlichen Faktor der Bindung an das Osmanische Reich dar.[70] Mit dem 19. Jahrhundert traten neue Entwicklungen ein. Die Beziehung zum Osmanischen Reich wurde durch den Versuch Abdülhamids, das Reich politisch zu Zentralisieren, belastet.[71] Zur selben Zeit bildeten sich im Rahmen einer Modernisierung zahlreiche Schulen und Hochschulen. Kurdische Absolventen dieser Schulen bildeten eine dünne Schicht von Beamten, Offizieren und Ärzten, die ein Interesse an Sprache, Geschichte und Kultur ihres Volkes entfalteten.[72] Wesentliche Impulse für ihre geistige politische Bewusstseinsbildung empfingen sie im europäischen Exil. Dorthin flohen sie, als Sultan Abdülhamid die Verfassung aussetzte (1878) und begann, Regimegegner, die sich vor allem aus den Kreisen der Jungosmanen und späteren Jungtürken rekrutierten, zu verfolgen.[73] Um 1900 gründen kurdische Intellektuelle in einer Zeit strenger Zensur die ersten kurdischen Zeitungen im Ausland (Ägypten, England, Schweiz). Die Zeitungen entwickelten sich zu Foren für die Artikulierung kurdischer Belange und initiieren eine intensivere Kommunikation unter ihren Lesern. Die Bestimmung kurdischer Identität und das Verhältnis zu den anderen Völkern im Reich waren herausragende Themen des kurdischen Diskurses.[74] Kurdische Loyalität stellte die Bindung an Kalifat und Sultanat nicht in Frage. Es war bestimmten Zirkeln wie der Studentenvereinigung Hivi („Hoffnung“) vorbehalten, ein ausgeprägtes Bekenntnis zur eigenen ethnischen Identität zu propagieren. Hivi rief nicht nur zur Wiedererweckung der Kurden, sondern auch zur Erschaffung einer kurdischen Nation auf.[75] Wesentliche Differenzen zwischen Türken und Kurden wurden deutlich, als sich ein Mangel an Bildung gegenüber der türkischen Bevölkerung mehr und mehr zeigte. Dies machten kurdische Kreise als Ursache dafür aus, dass sie „den Fremden“, d.h. den Türken, dienen mussten.[76] Vor allem aber die Türkisierungspolitik des „Komitees für Einheit und Fortschritt“ führte mehr und mehr zur Radikalisierung nationalistischer kurdischer Gruppierungen.[77]

4. Vom #Vertrag von Lausanne# bis zum Bürgerkrieg

4.1 Der Vertrag von Lausanne

Bei den Friedensverhandlungen in Lausanne waren Großbritannien, Frankreich, Italien und Griechenland Gastgeber. Von Beginn der Konferenz am 20. November 1922 bis zum Abschluss im Juli 1923 leitete Ismet Bey die türkische Delegation.[78] Den kurdischen Vertretern wurde keine Gelegenheit gegeben, um ihre Interessen zu darzulegen.[79] Während den Armeniern und Griechen Minderheitenrechte eingeräumt wurden fanden die Kurden diesbezüglich keine Erwähnung. Sie wurden als Teil der muslimischen Mehrheitsbevölkerung angesehen.[80] Die zukünftige Haltung Ankaras deutete sich während der Verhandlung in Lausanne an. Zur Frage der politischen Vertretung der Kurden in der Türkei sagte der spätere türkische Ministerpräsident Ismet Inönü:

„The government of the Grand National Assembly of Turkey is the government of the Kurds just as much as the Government of the Turks, for the real and legitimate represantatives of the Kurds sit in the Assembly and take part in the government and administration of the country to the same degree as the represantatives of the Turks.”[81]

England wusste, dass es bei Mossul und Kirkuk Erdölvorkommen gibt. Nachdem Frankreich und die USA ebenfalls Interesse an diesem Öl äußerten, kam es zu einer entsprechenden Aufteilung der Gebiete. Vor diesem Hintergrund entstanden vier besetzte Teile Kurdistan innerhalb der vier Nationalstaaten Türkei, Irak, Iran und Syrien.[82] Die Kurden, die ihrerseits versucht hatten aus den Divergenzen der anderen Akteure ihre Vorteile zu ziehen, verfügten zu jener Zeit weder über eine einheitliche Organisationsstruktur und Führung, noch über die wirtschaftliche und militärische Macht, noch über die diplomatischen und politischen Institutionen, um den negativen Folgen des Interessenausgleichs zwischen den Großmächten Widerstand entgegenbringen zu können.[83] Das Lausanner Abkommen erwähnt an keiner Stelle die Kurden und erkennt ihnen keinerlei nationale Rechte zu. Es enthält im Abschnitt III Art. 37-44 eine Anzahl von Klauseln über Minderheitenrechte. In den Art. 37-39 des Abkommens wurde folgendes festgehalten:

Art. 37:

„Verpflichtet sich die Türkei dazu, die in Artikel 38-44 enthaltenen Vorschriften als Grundrechte anzuerkennen, sie verpflichtet sich weiterhin dazu, dass keinerlei Gesetze, keinerlei Vorschrift und offizielle Handlung in Widerspruch oder in Gegensatz zu diesen Vorschriften stehen und daß keinerlei Gesetz, keinerlei Vorschrift und offizielle Handlung gegen sie durchsetzt.“

Art. 38:

„Die türkische Regierung verpflichtet sich, allen Einwohnern der Türkei vollen und ganzen Schutz ihres Lebens und ihrer Freiheit zu gewähren ohne unterschied der Geburt, Nationalität, Sprache, Rasse oder Religion.“

Art. 39:

„Es wird keinerlei Einschränkungen gegen den freien Gebrauch irgendeiner Sprache durch jeden türkischen Staatsbürger ausgeübt, sei es in Sachen der Religion, Presse oder Publikation aller Art, sei es in öffentlichen Versammlungen etc.“[84]

Die türkischen Nationalisten behaupteten, dass die Kurden die Türkei mit dem gleichen Recht regieren wie die Türken und weigerten sich, den Kurden Minderheitenrechte zu zubilligen. So ging nach wenigen Jahren das kurdische Volk der Türkei vom Status des Gleichen und Bündnispartners im Befreiungskrieg zu dem der Nichtexistenz über.[85]

4.2 Kurdische Nationalbewegungen in den 20er und 30er Jahren

Im Anschluss an die internationaler Festschreibung der Aufteilung Kurdistans im Vertrag von Lausanne im Jahre 1923 kam es als Reaktion auf die nichteingelösten Autonomieversprechen der Alliierten und auf die zunehmend repressive kemalistische Politik der Türkei zu einer Reihe von Aufständen in den kurdischen Gebieten.[86] Die Existenz kurdischer Identität versuchten staatliche Institutionen dadurch auszulöschen, indem Landkarten, Schul- und Geschichtsbücher das Vorhandensein einer kurdischen Gruppierung leugneten.[87] Kurdische Geschichte wurde getilgt, kurdische Ortsnamen „türkifiziert“ oder durch neue türkische Namen ersetzt. Das Kalifat, für das Kurden mit Türken gemeinsam in den Krieg gegen die „Ungläubigen“ zogen wurde wenige Monate nach der Staatsgründung der Türkei abgeschafft.[88] Weiterhin wurde der kurdischsprachige Unterricht an den Schulen ebenso verboten, wie alle kurdischen Vereinigungen und Publikationen. Der Bruch zwischen den Kemalisten und den Kurden war vollkommen.[89] Im Februar kam es zum ersten großen Aufstand der Kurden in der Türkei. Das Ziel, dieses vom sunnitischen Scheich Said von Piran angeführten Aufstandes, war die Errichtung eines unabhängigen Kurdistans.[90] Erst nach längeren Auseinandersetzungen gelang es der türkischen Armee den Aufstand im Sommer 1925 niederzuschlagen.[91] Die türkische Regierung glaubte fortan, dass Kurdistan nur durch massive Militärpräsens und durch einen planmäßigen Bevölkerungsaustausch zu befrieden sei. Auf die Bestrafung der aufständischen Anführer, von denen fünfzig in Diyarbakir gehängt wurden, folgte die Herrschaft des türkischen Militärs. Der Vorgehensweise der türkischen Armee fielen allein in den Jahren 1925-1929 ca. 100.000-150.000 Menschen zum Opfer. Die Zahl der Vertriebenen wird auf zwischen 500.000 und einer Million Menschen geschätzt.[92] Am 21. Juni 1934 veröffentlicht die Türkei das Gesetz Nr. 2510 zur Deportation und Zerstreuung der Kurden, mit dem der schon 1925 begonnene Bevölkerungsaustausch fortgeführt werden sollte. Das Ausmaß der von den kemalistischen Truppen in Kurdistan begangenen Massaker und Verwüstungen war so gewaltig, dass das ganze Land jenseits des Euphrat bis 1965 für Ausländer zur verbotenen Zone erklärt wurde. Die Zahl der getöteten und deportierten Kurden wird allein für die Jahre von 1925-1938 auf etwa 1,5 Millionen geschätzt.[93]

4.3 Die Kurdenfrage in der Türkei von den 50er bis in die 80er Jahre

Mit dem Erstarken der kurdischen Nationalbewegung im Irak seit dem Ende der 50er Jahre entstand erstmals seit der Niederschlagung der kurdischen Aufstände der 20er und 30er Jahre eine kurdische Bewegung, die stark genug war, die Vision einer kurdischen Autonomie aufkeimen zu lassen.[94] Die aufkommenden Auseinandersetzungen im Irak griffen auf die Türkei über. Als es im März 1959 in Kirkuk zu Massakern kurdischer Kommunisten an der turkmenischen Minderheit gekommen war, löste dies in der Türkei heftige nationalistische Reaktionen bei Türken und Kurden aus.[95] Jetzt waren es allerdings nicht mehr die Aghas[96]) und Scheichs, die die Aufstände anführten, sondern kurdische Intellektuelle und die städtischen Massen.[97] Am 27. Mai 1960 putschte das Militär in der Türkei, um der sich zunehmend undemokratisch gebärdenden Regierung der DP –Demokrat Parti- unter der Führung Adnan Menderes ein Ende zu setzen. Einer der Beweggründe für die Intervention war, dass die Partei durch die kurdischen Stammesführer und Scheichs in den eigenen Reihen einem Regionalismus Vorschub geleistet habe.[98] Zur Unterdrückung des erneut aufgekommenen Regionalismus und kurdischen Nationalismus versuchte man auf türkischer Seite eine Kampagne zu entfachen, welche die Bemühungen kurdischer Kreise auf kulturellem und sprachlichem Gebiet bekämpfen sollte. Es wurden Internatsschulen eingerichtet, an denen kurdische Schüler in türkischer Sprache und Kultur unterrichtet wurden. Publikationen, in denen kurdischstämmige Autoren den türkischen Ursprung der Kurden nachzuweisen suchten, waren Teil der Kampagne.[99] Den nach wie vor offiziell gültigen Standpunkt in der Kurdenfrage vertrat Staatspräsident Cemal Gürsel[100]). Aus seinen Worten ging hervor, dass die Existenz einer kurdischen Ethnie als Bedrohung für den türkischen Staat verstanden würde:

„Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte ist es zu einer Einwanderung eines fremden Volkes in unsere Ostprovinz gekommen, dessen Erbe die heutigen Einwohner wären. Nirgendwo auf der Welt gibt es eine Rasse mit einer eigenen Identität, die `kurdisch` genannt werden kann. [...] Diejenigen, die danach trachten, Nation und Vaterland der Türken zu teilen und zu zerschlagen, wollen daraus Nutzen ziehen. [...] Falls wir die östlichen Provinzen verlieren, können wir uns auch in den zentralen und westlichen Provinzen schlecht halten. In diesem Kampf geht es um die Zukunft des türkischen Vaterlandes und der türkischen Nation, und dies ist eine äußerst ernste Angelegenheit.“[101]

Die neue Verfassung von 1961 und das sich daraus entwickelnde relativ liberale Klima trugen zur Entstehung einer linken Bewegung bei. Obwohl nur von geringer Zahl, waren es insbesondere kurdische Studenten an den Universitäten in Istanbul und Ankara, die kommunistische Ideen als Vehikel für kurdisch nationalistische Bestrebungen übernahmen.[102] Themen wie die angebliche türkische Herkunft der Kurden oder der Entwicklungsstand der kurdischen Sprache wurden heftig diskutiert. Die kontroverse Debatte über Ethnizität führte zu einer Entfremdung von kurdischen und türkischen Intellektuellen.[103] Einige der kurdischen Gruppen fanden sich in den „Revolutionären Ost-Kulturklubs“ zusammen. Diese „Klubs“ wandten sich gegen die als chauvinistisch empfundene Staatsideologie der Türkei und betonten die Gleichberechtigung aller in der Türkei lebenden Völker. Die „Kulturklubs“ sind insofern bemerkenswert, als sie die erste legale Organisation mit einem klaren Bekenntnis zur kurdischen Identität waren.[104] Nach der Militärintervention der türkischen Armee vom März 1979 wurden sie geschlossen. Zahlreiche zuvor entstandene extremistische kurdische Gruppierungen, von denen einige den Guerillakampf propagierten, wurden im Zuge der Intervention aufgelöst.[105] Seit Mitte der siebziger Jahre gab es häufig Regierungswechsel in der Türkei. Keine Partei war in der Lage eine Regierung zu bilden. In diesen zerbrechlichen Koalitionsregierungen gelang es der Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi, MHP) ihrer ideologische Linie- Chauvinismus und Faschismus – Geltung zu verschaffen.[106] Erneut traten bewaffnete linksradikale Gruppen auf, die sich mit den faschistischen Kräften (u.a. den Grauen Wölfen) Auseinandersetzungen lieferten.[107] Die Eskalationen zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen konnten erst mit dem Militärputsch vom September 1980 und der Implementierung einer neuen Verfassung am 7. November 1982 gestoppt werden. Unter den 1980 zerschlagenen radikalen kurdischen Gruppen wurde allein die PKK schnell wieder aktiv.[108]

4.4 Die PKK

Die PKK[109] ist unter den kurdisch nationalistischen Bewegungen eine eher ungewöhnliche Erscheinung. Normalerweise rekrutieren sich die Gruppen aus traditionellen regionalen und stammesorientierten Zirkeln.[110] Die PKK hingegen entstand in der Zeit der siebziger Jahre, als eine Mehrzahl unterschiedlicher linksgerichteter Gruppierungen aufkam. Linksgerichtete kurdische Studenten gründeten die PKK 1973 in Ankara und 1978 hielt die Organisation ihren ersten geheimen Kongress unter der Führung Abdullah Öcalans ab.[111] Ihre ersten Aktionen richteten sich gegen kurdische Großgrundbesitzer. Darüber hinaus versuchten sie einen Anschlag auf das Mitglied der Rechtspartei, den späteren Staatspräsidenten der Türkei, Süleyman Demirel.[112] Die PKK ist eindeutig auf die Person ihres Vorsitzenden Abdullah Öcalan zugeschnitten, der in den Publikationen der Partei sogar als „die Führung“ bezeichnet wird.[113] In ihrer Ideologie folgt sie marxistisch-leninistischen Prinzipien und begreift Kurdistan als eine türkische Kolonie, die durch den bewaffneten Kampf befreit werden müsse.[114] Die Organisation der PKK ist aufgeteilt in einen militärischen Flügel, die Volksbefreiungsarmee Kurdistans (Artesa Rizgariya Gele Kurdistan, ARGK), und einen politischen, die Nationale Befreiungsfront Kurdistans (Eniya Rizgariya Netewa Kurdistan, ERNK). Die PKK finanziert den Krieg gegen die türkische Armee und rivalisierende Parteien aus einer Mischung von freiwilligen Abgaben, erpressten Schutzgeldern in der Türkei und Europa, Drogen- und Waffenhandel sowie Menschenschmuggel.[115] Durch ihre oftmals schwer gewalttätigen und dadurch publicity-trächtigen Aktivitäten wird oft übersehen, dass auch andere kurdische Organisationen tätig waren und sind. Zu ihnen zählt unter anderen die Partiye Sosalista Kurdistan (PSK) mit ihrem Arbeitnehmerlager KOMKAR in Deutschland. Die PSK setzt sich für eine nichtmilitärische Lösung der Kurdenfrage ein.[116] Bevorzugte Ziele der PKK waren staatliche Einrichtungen. Das Vorgehen der PKK forderte aber auch zahlreiche zivile Opfer.[117] 1985 modifizierte die türkische Regierung ein Dorfwächtergesetz, gemäß dem in den kurdischen Dörfern eine Miliz gegen die PKK-Angriffe gebildet wurde. Die Zahl dieser Dorfwächter (Korucu) wuchs in den letzten 15 Jahren von knapp 20.000 auf 60.000 an. Diese Dorfschützen hatten die Aufgabe, die türkische Armee im Kampf gegen aufständische Kurden und vor allem gegen die PKK zu unterstützen. Ein System was schon zur Zeit des Osmanischen Reiches in ähnlicher Form gegen die Kurden angewendet wurde. Die Bezahlung dieser „Hilfstruppen“ erfolgte aus der türkischen Staatskasse.[118] Die Zeit von 1978-1999, in der die Auseinandersetzungen zwischen dem türkischen Militär und der PKK und anderen kurdischen Befreiungsbewegungen ihren Höhepunkt fand, wird von unterschiedlichen Autoren als Kriegs- oder Bürgerkriegszustand beschrieben.[119] Die türkische Militärregierung beginnt in den 80er Jahren mit drastischen Maßnahmen gegen Aufständische vorzugehen. Allein im April 1981 werden bei einem Massenprozess in Diyarbakir 447 PKK-Anhänger verurteil. Die Anklage fordert 97 Todesurteile. Die PKK wird für 243 Morde verantwortlich gemacht.[120] Im Jahr 1980 soll es türkischen Angaben zufolge zu 3.348 Zusammenstößen zwischen Terroristen und türkischen Sicherheitskräften gekommen sein.[121] Trotz der Bemühungen des türkischen Ministerpräsidenten Turgut Özals mittels eines entsprechenden Einsatzes zur Schaffung von Arbeitsplätzen die Region sozial zu stärken und so zu befrieden, konnte der PKK-Terror bis zum Beginn des zweiten Golfkrieges am 2. August 1990 nicht eingedämmt werden.[122] Die PKK eskaliert den Terror weiter, indem sie gezielt Jagd auf türkische Lehrer, Wirtschaftsmanager, kurdische Dorfschützen und deren Familien macht.[123] Der Kampf zwischen der PKK und dem türkischen Militär dauert bis in die neunziger Jahre an und kostet Tausenden Menschen das Leben.[124] Am 15. Februar 1999 verhaftet der türkische Geheimdienst MIT PKK-Führer Abdullah Öcalan in Nairobi und überführt ihn einen Tag später in die Türkei.[125] Die Verhaftung Öcalans wurde von der Türkei propagandistisch als Erfolg des türkischen Staates verkauft. Eine Bereitschaft Ankaras zum Kompromiss und Dialog in der Kurdenfrage zeichnet sich einstweilen nicht ab. Nationalistische Kreise, die in allen türkischen Regierungsparteien vertreten sind, setzen weiter auf Unnachgiebigkeit. Sie wähnen sich gerade durch den Schlag gegen Öcalan im Gefühl des Siegers innerhalb dieser Auseinandersetzung.[126]

5. Das Völkerrecht und die Kurdenfrage

5.1 Das Subjekt des Selbstbestimmungsrechts

Obgleich die UN-Charta das Subjekt des Selbstbestimmungsrechts, also das „Volk“, nicht näher bezeichnet (siehe Kapitel I, S.2), so kann gemäß der Deklaration das Selbstbestimmungsrecht nicht nur auf Kolonien anwendbar sein, sondern sollte auch jene Volksgruppen umfassen, die in Staaten leben, welche Volksgruppen diskriminieren und daher keine das ganze Staatsvolk vertretende Regierung besitzen.[127] Ein solcher Fall wäre insbesondere gegeben, wenn einer Volksgruppe gegenüber die Gebote der Menschlichkeit verletzt würden, wie ein niederländischer Delegierter 1970 im Sonderausschuss der UN näher ausführte.[128] Ein Praktisches Beispiel hierfür wäre die Anerkennung des Losreißen Bangla Deshs von Pakistan durch die Völkergemeinschaft. [129] Hingegen wird ein Sezessionsrecht, also ein Anspruch auf Losreißung von solchen Staaten, die sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verhalten, und daher eine das ganze Volk vertretende Regierung, ohne Diskriminierung nach Rasse, Glaube und Geschlecht besitzen, ausdrücklich verneint.[130]

5.2 Zwei Formen des Selbstbestimmungsrechts der Völker

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker umfasst zwei verschiedene Rechte. Nämlich erstens den Anspruch auf volle Unabhängigkeit (Sezession) und zweitens den Anspruch auf eine bestimmte Rechtslage innerhalb des Staates.[131] Der erstgenannte Anspruch steht aber nach der Praxis der UNO nur Kolonien, Treuhandgebieten und anderen Abhängigen, von der Verwaltungsmacht räumlich getrennten Territorialverbänden zu.[132] Hingegen haben alle Volksgruppen das Recht auf soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung ohne Diskriminierung im Rahmen eines Staates.[133]

6. Autonomie als Option zur friedlichen Beilegung des Kurdenkonflikts

Unterschiedliche Autoren sehen im Autonomierecht der Kurden eine Möglichkeit zur friedlichen Beilegung des türkisch-kurdischen Konflikts.[134] Die Türkei scheint aber gegenwärtig eine ablehnende Haltung gegenüber solchen Bestrebung einzunehmen. Diese Haltung liegt möglicherweise in den ideologischen Elementen der türkischen Verfassungs- und Staatsordnung begründet. Denn ein strikter Zentralismus und Unitarismus, ein strenger Staatsnationsbegriff sowie ein extremer Nationalismus sind die wesentlichen Merkmale der türkischen Staatsideologie, welche nach dem Staatsgründer Mustafa Kemal auch als „Kemalismus“ bezeichnet wird.[135]

6.1 Der Begriff der Autonomie

Der Begriff der Autonomie wird in verschiedenen Wirkungszusammenhängen differenziert gebraucht und entzieht sich in der Regel einer generellen Definition. Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass durch die Autonomie einer Region die innere Selbstverwaltung und damit eine teilweise Unabhängigkeit vom Einfluss der nationalen bzw. zentralen Regierung zugestanden wird.[136]

6.2 Zwei Arten der Autonomie

Es existieren gegenwärtig zwei Arten der Autonomie: Territorial-Autonomie und Personal-Autonomie, wobei letztere bisher kaum umgesetzt worden ist.[137] Die Territorial-Autonomie findet Anwendung als Form des Gruppenschutzes, wenn die betreffende Gruppe, in einem geographisch geschlossenen Territorium siedelt und dort die Mehrheit bildet.[138] Da die Territorialisierung der Minderheitenprobleme kein Patentrezept ist, bedarf die Autonomieregelung stets der Einzelfalllösung.[139] Sie reicht von der Dezentralisierung im Verwaltungsbereich (Korsika), über Selbstständigkeit im Verwaltungsbereich einschließlich bestimmter Rechtssetzungskompetenzen (Südtirol) bis zur praktischen Herauslösung aus der Rechtsordnung des Staates (Aland-Inseln). Gemeinsam ist allen die Schaffung einer eigenen Exekutivgewalt und einer gewählten Volksvertretung. Die Autonomie kann auf internationalen Verträgen (Aland-Inseln, Südtirol) oder innerstaatlichen Akten (Grönland, Faröer) beruhen.[140]

7. Schlussbemerkung

Wie Bruinessen[141]) schreibt, hat die kurdische Ethnie nie einen eigenen Staat gebildet. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig und nicht eindeutig. Dennoch gibt Ibrahim[142]) hierzu einen Ansatz und sieht eine wesentliche Ursache hierfür in der Stammeskultur der Kurden begründet. Aufgrund der Segmentierung war es nicht möglich eine Zentralinstanz auszubilden, so Ibrahim (s.o. Kapitel 2.5). Ob diese Segmentierung Ursache für die verschiedenen sprachlichen, wie religiösen Unterschiede war oder aber Wirkung, ist vermutlich schwer zu klären. Dennoch trifft es trotz aller innerkurdischen Unterschiede nicht zu, dass es zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte eine „Rasse mit einer eigenen Identität, die `kurdisch` genannt werden kann“ gab, wie der ehemalige türkische Staatspräsident Cemal Gürsel in den 60er Jahren behauptete (s.o. Kapitel 2.5). Es ist sicherlich müßig darüber zu spekulieren, ab wann von einer eigenständigen ethnischen „Rasse“ gesprochen werden kann. Aber der Staatsgründer der Türkei, Mustafa Kemal, nannte die Kurden selbst wiederholt beim Namen. Dies tat er unter anderem im Januar 1923, als er den Kurden Autonomierechte im Vorfeld des Vertrags von Lausanne versprach (s.o. Kapitel 3.1). In diesem Vertrag war dann allerdings von einer kurdischen Identität oder gar von Autonomierechten nicht mehr die Rede (s.o. Kapitel 4.1). Mit dem Vertrag von Lausanne dürfte auch der Grundstein für die Auseinandersetzung gelegt worden sein.[143] Denn mit ihm gingen die jeweiligen türkischen wie kurdischen Nationalbewegungen einher, welche die Gräben zwischen Türken und Kurden vertieften. Mit der Gründung der PKK und den folgenden Auseinandersetzungen mündete die Konfrontation in ihren Gipfel und führte in einen Bürgerkrieg (s.o. Kapitel 4.2). Nach Schätzungen aus den 90er Jahren hat dieser Krieg bis in das Jahr 1994 20.000 Menschen das Leben gekostet. Über 2000 kurdische Dörfer wurden von der türkischen Armee systematisch zerstört, Menschen- und Bürgerrechte wurden außer Kraft gesetzt und ca. 2,5 Millionen Menschen vertrieben.[144] Bis in die Gegenwart hält die gespannte Situation an. So sagt die türkische Anwältin und Bürgerrechtlerin, Eren Keskin, dass selbst aufgrund des EU-Kandidatenstatus der Türkei die Lage sich nicht verbessert habe.[145] So wurde von Seiten der Türkei der Ausnahmezustand für die kurdischen Gebiete verlängert. Nach wie vor würden Ermittlungen wegen Folter durch türkische Sicherheitskräfte nicht zugelassen. Folter sei weiterhin eine Vernehmungsform in türkischen Polizeistationen und Gefängnissen.[146]

Die Existenz eines kurdischen Volkes aus türkischer Sicht zu verneinen dürfte angesichts der langen Auseinandersetzung keinen Sinn machen. Die türkische Regierung hat nicht zuletzt durch ihr eigenes Verhalten eingestanden, dass es eine entsprechende Volksgruppe gibt. Kurden wurden schon beim sogenannten Befreiungskampf „türkischen Gebietes“, im Vorfeld des Vertrages von Lausanne, nicht nur genannt, sondern auch von türkischer Seite für eben diesen Kampf gebraucht und in Anspruch genommen(s.o. Kapitel 3.1 und 4.1).

Als der deutsche EU-Kommissar Verheugen im Juli 2000 dem damaligen türkischen Ministerpräsident Ecevit ein Papier übergibt, in dem er Bedingungen stellt, die erfüllt werden müssten, um einen Beitritt der Türkei in die EU zu ermöglichen, ist die Entrüstung in der türkischen Bevölkerung groß.[147] Wesentliche Punkte des Papiers bezogen sich auf den Umgang des türkischen Staates mit der kurdischen Bevölkerung. Die Vorschläge die Verheugen machte, legten der türkischen Regierung nahe kurdische Fernsehkanäle zu erlauben und die Erziehung kurdischer Kinder in ihrer Heimatsprache zu ermöglichen.[148] Die türkische Zeitung „Hürriyet“ behauptete, es würde sich hierbei um einen Anschlag auf die staatliche Einheit der von Mustafa Kemal gegründeten Republik handeln.[149] Hieran ist zu sehen, dass bis in jüngster Zeit das Thema Kurdenpolitik in der Türkei ein sensibles Thema war und ist. Die Auseinandersetzung über viele Jahrzehnte mit tausenden Menschenopfern, Vertreibung, Menschrechtsverletzungen und Zerstörung haben nur Leid, aber beide Seiten einer Lösung nicht näher gebracht. Die Türkei hat nicht nur selbst Opfer zu beklagen, sondern ist durch das innenpolitisches Verhalten oft der Kritik anderer Länder ausgesetzt und setzt möglicherweise das Verhältnis zur EU aufs Spiel, deren Mitglied das Land werden möchte. Die Existenz einer kurdischen Volksgruppe zu verneinen scheint angesichts der eigenen türkischen Geschichte unlogisch. Die Diskriminierungen denen das kurdische Volk ausgesetzt ist sind nicht von der Hand zu weisen, obwohl Artikel 38 des Vertrages von Lausanne das Recht auf kulturelle Eigenständigkeit verschiedener Volksgruppen ausdrücklich betonte (s.o. Kapitel 4.1).

Wie in der Einleitung und Kapitel 5 bereits beschrieben sieht das Völkerrecht nicht nur ein Selbstbestimmungsrecht der Völker für ehemalige Kolonien vor, sondern auch für solche Volksgruppen, die in Staaten leben, welche bestimmte Volksgruppen diskriminieren und daher keine das ganze Staatsvolk vertretende Regierung besitzen.[150] Ein Umstand, der aufgrund der gezeigten Auseinandersetzung auf die in der Türkei lebenden Kurden zutrifft. Wie in Kapitel 5.2 beschrieben gibt es in der Geschichte des Völkerrechts Beispiele in denen es zur Sezession vom Ursprungsland kam, wobei es sich aber in der Regel den Zerfall ehemaliger Kolonien handelte. Ob ein kurdischer Staat lebensfähig wäre sei dahingestellt. Ob dieser Staat der „Drei-Elemente-Lehre“[151]) des Völkerrechts entsprechen könnte, wonach ein Staat sich aus Staatsvolk, Staatsgebiet und vor allem Staatsgewalt zusammensetzt, wäre angesichts der mangelnden übergeordneten kurdischen Macht, jenseits von Stammeszugehörigkeit, fraglich. So wäre ein realistischeres Szenario eher ein Anspruch des kurdischen Volkes auf einen bestimmten Rechtsstatus innerhalb der Türkei, welcher auch als Teil des Selbstbestimmungsrechts der Völker im Völkerrecht vorgesehen ist.[152] Wie in Kapitel 6. bereits angesprochen, sehen unterschiedliche Autoren im Autonomierecht eine Möglichkeit zur Beilegung des Konfliktes. Hierfür gibt es auch unterschiedliche Beispiele, wie in Kapitel 6.2 erwähnt. Die Türkei scheint aber ohne äußeren Druck zur Zeit hierzu nicht bereit.[153] Güllistan Gürbey[154]) fordert hier die internationale Staatengemeinschaft und insbesondere die EU und den Europarat auf, sich in dieser Frage klar zu äußern und auf die türkische Regierung Druck auszuüben. Die stellvertretende Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins IHD, Eren Keskin, meint sogar, dass sich die türkische Regierung durch den EU-Kandidatenstatus in ihrer Rolle bestärkt fühlt und fordert die EU auf, die Aufnahme der Türkei in die EU an klare Bedingungen bezüglich der Menschenrechtslage in der Türkei zu stellen.[155] Es gibt im Völkerrecht Präzedenzfälle (s.o. Kapitel?), welche Parallelen zu dem hier beschriebenen Konflikt aufweisen, woraus der Schluss gezogen werden könnte, im Falle des türkisch-kurdischen Konflikts ähnlich zu verfahren. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass die Völkergemeinschaft kein Herrschaftsverband ist, was zur Folge hat, dass ihre Normen nur wirksam werden können, wenn die Staaten die übernommenen Verpflichtungen nach Treu und Glauben erfüllen.[156] Da die Türkei hier nach wie vor von ihrem Souveränitätsanspruch in einer Weise Gebrauch macht, dass nicht davon auszugehen ist, dass die türkische Regierung vom eingeschlagenen Kurs ohne äußeren Druck abgeht, sollte die EU die Aufnahme der Türkei in die europäische Union oder den möglichen Sonderstatus, wenn überhaupt, nur unter entsprechenden Bedingungen in bezug auf die Kurdenpolitik in Betracht ziehen. Der am 20.03.2003 ausgebrochene Krieg zwischen den USA, seinen Alliierten und dem Irak scheinen die Lage komplizierter zu machen. Denn die türkische Armee ist in den Norden des Iraks vorgedrungen, um möglichen Auseinandersetzungen zwischen der Türkei und kurdischen Separatisten vorzubeugen.[157] Auch das Völkerrecht steht auf einem harten Prüfstand und so bleibt die Entwicklung abzuwarten. Dennoch bleibt abschließend zu sagen, dass die Auseinandersetzung mit der Kurdenpolitik der Türkei gezeigt hat, dass der bisher eingeschlagene Weg in eine Sackgasse führt und das nicht nur die kurdische, sondern auch die türkische Seite von einer Verhandlungsbereitschaft profitieren könnte.

Literaturnachweis:

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Verdross, Alfred; Simma, Bruno: Universelles Völkerrecht, Berlin 1985
















[1] Zitiert nach: Verdross, Alfred; Simma, Bruno: Universelles Völkerrecht, Berlin 1985, § 510

[2] Vgl. Simma, § 510

[3] Vgl. Simma, § 511

[4] Zitiert nach, Deschner, Günther: Die Kurden [Das betrogene Volk], Franfurt am Main 1991, S.77

[5] Vgl. Strohmeier, Martin; Yalcin-Heckmann, Lale: Die Kurden- Geschichte, Politik, Kultur, München 2000, S.111

[6] Vgl. Strohmeier, Martin; Yalcin-Heckmann, Lale: Die Kurden- Geschichte, Politik, Kultur, München 2000, S.20

[7] 14.-16. April 1989, Hochschule Bremen, in: Bozkurt, Askim: Das Kurdenproblem in der Türkei, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main, 1994, S.27; Zur geographischen Lokalisation Kurdistans siehe auch, Mac Dowall, David: A modern history of the Kurds, I.B. Tauris & Co Ltd, London 1996, S.1 und Buhbe, Matthes: Türkei, Leske+Budrich, Opladen 1996, S.137

[8] Vgl. Bruinessen, M.M. van,: Agha, Sheich und Staat. Politik und Gesellschaft Kurdistans, Verlagsabteilung des Berliner Instituts für Vergleichende Sozialforschung e.V., Berlin 1989, S.25

[9] Vgl. Mac Dowall, David, S.7

[10] Vgl. Strohmeier, Martin, S.20, siehe auch Bozkurt, Askim, S.27

[11] Vgl. Strohmeier, Martin, S.20

[12] Vgl. Mac Dowall, David, S.1; Buhbe, Martin, S.137; Strohmeier, Martin, S.22

[13] Vgl. Strohmeier, Martin, S.31

[14] Vgl. Mac Dowall, David, S.3; Strohmeier, Martin, S.31; Ibrahim, Ferhard; Gürbey, Gülistan: The kurdish Conflict in Turkey, LIT Verlag, Münster 2000, S.31, Bozkurt, Askim, S.32

[15] Vgl. Mac Dowall, David, S.6

[16] Vgl. Strohmeier, Martin, S.31 und Mac Dowall, David, S.10

[17] Vgl. Bozkurt, Askim, S.47 und Strohmeier, Martin, S.31

[18] Vgl. Strohmeier, Martin, S.32

[19] Vgl. Strohmeier, Martin, S.33

[20] Vgl. Strohmeier, Martin, S.42

[21] Achämeniden, Achaimeniden, altpersisches Herrschergeschlecht, das sich auf den sagenhaften Stammvater Achaimenes zurückführte; herrschte etwa 700-330 v.Chr. über die Stämme der Perser, die mit anderen indo-iranischen Völkern um etwa 1000 v.Chr. aus Zentralasien in den westlichen Iran eingewandert waren. In: Das Neue Taschenlexikon, Bertelsman Lexikon Verlag

[22] Vgl. Mac Dowall, David, S.10

[23] Im Laufe des 8. Jahrhunderts bildeten sich in den städtischen Zentren unter dem Einfluss angesehener Persönlichkeiten die vier verschiedenen islamischen Rechtsschulen heraus. Charakteristisch für diese Zeit ist das Fehlen allgemein anerkannter Normen als Rechtsquellen und der Rechtsfindung. Als Rechtsquellen galten der Koran und eine sich allmählich städtische oder schulische Tradition. Letztere nannte man im 8. Jahrhundert sunna. In Kufa im Irak entstand die Schule des Abu Hanifa, in Medina die Schule des Malik ibn Anas, in Syriendie des Auzai. Diese Schulen bezeichnet man als die alten Rechtsschulen. Durch das Wirken des Shafi (gest.820) setzte sich eine Normierung der Rechtsquellen durch. Die von Shafi entwickelte Lehre von den Wurzeln oder Grundlagen des Rechts, intendierte eine Zurückdrängung der persönlichen Entscheidung, zugunsten „objektiver“ Entscheidungen. Zitiert nach: Der Islam der Gegenwart, hrsg. von Werner Ende und Udo Steinbach, Verlag C.H.Beck, München 1996, S.63

[24] Vgl. Mac Dowall, David, S.10

[25] Vgl. Strohmeier, Martin, S.45

[26] Vgl. Bruinessen, S.25

[27] Vgl. Ibrahim, S.211

[28] Ebd., S.212

[29] Ebd., S.213

[30] Sigrist, Ch.: Regulierte Anarchie. Untersuchung zum Fehlen und zur Entstehung politischer Herrschaft in segmentären Gesellschaften Afrikas, Frankfurt am Main 1979, ohne Verlag, S.30, in: Bozkurt, Askim, S.35

[31] Vgl. Strohmeier, Martin, S.205 und Mac Dowall, David, S.13 f.

[32] Vgl.Bozkurt, Askim, S.39

[33] Bruinessen, S.60

[34] Vgl. Bruinessen, S.60

[35] Vgl. ebd., S.63

[36] Vgl. ebd., S.64

[37] Vgl. ebd., S.64

[38] Bruinessen, S.64

[39] Vgl. Bruinessen, S.72

[40] Vgl. Bozkurt, Askim, S.46

[41] Jungtürken: Bis 1909 hatten sich in der jungtürkischen Bewegung alle die Kräfte vereinigt, die das hamidische Regime (Sultan des Osmanischen Reiches: Abdülhamit II.) stürzen wollten. Sie teilten sich im wesentlichen in zwei Gruppen: Liberale und Unionisten. Im allgemeinen gehörten die Liberalen zur gehobenen osmanischen Gesellschaftsschicht. Sie waren ausnahmslos gebildet, weltgewandt, prowestlich und mit europäischer Sprache und Kultur vertraut. Sie setzten sich für eine konstitutionelle Monarchie ein, die eben von den Regierungsbeamten gelenkt wurde deren Schicht sie selbst angehörten. Die Unionisten waren auch Konstitutionalisten mit ähnlichen Vorstellungen über das politische System wie die Liberalen. Aber für sie war der Sturz de Autokratie nur ein erster Schritt innerhalb des sozioökonomischen Transformationsprozess, den sie von der konstitutionellen Regierung erwarteten. Im Gegensatz zu den Liberalen gehörten die Unionisten zur sogenannten unteren Mittelschicht und bekamen so die Konsequenzen der Einbindung in den Weltmarkt und der einhergehenden Aushöhlung der einheimischen Wirtschaft unmittelbar zu spüren. Vgl. Buhbe, Matthes, S.17 f.

[42] Vgl. Matuz, Josef: Das Osmanische Reich [Grundlinien seiner Geschichte], Darmstadt 1996, S.268

[43] Der Waffenstillstand wurde auf einem britischen Kriegsschiff in der Bucht Mudros an der Küste der Insel Lemnos unterzeichnet. Vgl. Matuz, Josef, S.268

[44] Vgl. Matuz, Josef, S.268

[45] Vorort von Paris

[46] Vgl. Buhbe, Matthes, S.29

[47] Zitat nach Mac Dowell, S.115

[48] Vgl. Buhbe, Matthes, S.32

[49] Vgl. Buhbe, Matthes, S.27

[50] Vgl. ebd., S.32

[51] Nach Mustafa Kemal (1881-1838): Gründer der Türkischen Republik (29.10.1923)

[52] Vgl. Strohmeier, Martin, S.91

[53] Zitat nach Mac Dowall, S.190

[54] Vgl. Strohmeier, Martin, S.92

[55] Vgl. Bender, Iris: Das Osmanische Reich. Entstehung und Zerfall, in: Massarat, Mohsson (Hrsg.), Mittlerer und Naher Osten: eine Einführung in Geschichte und Gegenwart der Region, Münster 1996, S.242 f.

[56] Die Tanzimat-Reform (1839-1909) sah eine Modernisierung des Osmanischen Staats- und Verwaltungswesens nach europäischem Muster vor. Im Zuge der Reformierungen wurden auch die Rechtssicherheit und –gleichheit aller Religionsgemeinschaften angestrebt, die Zentralisierung der Staatsmacht und der Staatsverwaltung vorangetrieben und der Einfluss des Staates auf das gesamte gesellschaftliche Leben ausgedehnt. Vgl. Bender, Iris, S.258 f.

[57] Vgl. Bruinessen, 1989, S.163 f.

[58] 1876 hatte das Reich seine erste Verfassung erhalten, die ein Parlament vorsah. 1877 löste Abdülhamid II. das Parlament auf. Die Verfassung wurde nie offiziell aufgehoben, aber sie blieb für den Rest Abdülhamids Regierungszeit ein leeres Blatt Papier. Vgl. Bruinessen, S.503

[59] Zur Entstehung und Entwicklung der Bewegung der Jungtürken siehe Kendal, Nezan, Türkisch Kurdistan, in: Chaliand, Gèrard (Hrsg.), Kurdistan und die Kurden, Bd.1, S.37-182, Göttingen/Wien, 1984

[60] Vgl. Buhbe, Matthes, S.24 f.

[61] Vgl. Bruinessen, S.388 f.

[62] Ziya Gökalp (1876-1924), eigentlich Muhammad Ziya, in Diyarbakir geboren und vermutlich selbst Kurde, stammt aus der Osmanischen Oberschicht und wurde auf der Konferenz der Unionisten, wo er als Abgeordneter Diyarbakirs fungierte, in das Exekutivkomitee der Partei gewählt. Gökalp wurde zu einem der Väter des Türkischen Nationalismus und der kemalisischen Staatsideologie. Zitat nach Kendal, S.67, siehe auch Buhbe, Matthes, S.19 f.

[63] Rede vom 24. April 1920. Zitat nach Mac Dowall, S.188

[64] Vgl. Buhbe, Matthes, S.19 f.

[65] Vgl. Buhbe, Matthes, S.20 f.

[66] Vgl.Barkey,H.J.; Fuller,G:E., Turkey`s Kurdish Question, New York 1998, S.6

[67] Vgl.Barkey,H.J., S.6

[68] Vgl. ebd., S.6

[69] Vgl. ebd., S.6

[70] Vgl. ebd., S.6

[71] Vgl. ebd., S.7

[72] Vgl. Strohmeier, Martin, S.84

[73] Vgl. ebd., S.84

[74] Vgl. Strohmeier, Martin, S.85

[75] Vgl. ebd., S.87

[76] Vgl. ebd., S.87

[77] Vgl. ebd., S.88

[78] Vgl. Buhbe, Matthes, S.20

[79] Vgl. Bruinessen, S.393

[80] Vgl. Strohmeier, Martin, S.92

[81] Zitat nach Mac Dowall, S.190

[82] Vgl. Bruinessen, S.138 und in: Ein Chance [...], Tagesspiegel vom 17.031991

[83] Vgl. Ibrahim, S.175 f.

[84] Zitiert nach Kendal, in: Chaliand (Hrsg), S.108

[85] Vgl. Kendal, S.108

[86] Vgl. Kendal, S.109

[87] Vgl. Bruinessen, S.394

[88] Vgl. ebd., S.394

[89] Vgl. Kendal, S.109

[90] Vgl. Bruinessen, S.379

[91] Vgl. Bruinessen, S.379

[92] Vgl. Ibrahim, S.49

[93] Vgl. Kendal, S.120

[94] Vgl. Ibrahim, S.259

[95] Im Zuge des innerirakischen Machtkampfes nach dem Putsch Qasems waren die Turkmenen und die kommunistische Partei Kurdistans gegeneinander ausgespielt worden. Türkische Politiker forderten nach den Massakern öffentlich, ebenso viele Kurden zu töten, wie Turkmenen im Irak getötet worden waren. Daraufhin kam es zu Protesten kurdischer Studenten in der Türkei. Vgl. Mac Dowall, S.405

[96] Aghas: Stammesführer

[97] Vgl. Besikci, I.: Kurdistan-internationale Kolonie, Frankfurt am Main 1991, S.98 f.

[98] Vgl. Strohmeier, S.103

[99] Vgl. Strohmeier, S.104

[100] Cemal Gürsel wurde am 28. Mai 1960 zum Staatspräsidenten ernannt

[101] Zitiert nach Strohmeier, S.104

[102] Vgl. Strohmeier, S.104 f.

[103] Vgl. ebd., S.105

[104] Vgl. ebd., S.106

[105] Vgl. ebd., S.108

[106] Vgl. ebd., S.108

[107] Vgl. ebd., S.108

[108] Vgl. ebd., S.108

[109] PKK: Partiya Karkeren Kurdistan; Arbeiterpartei Kurdistan

[110] Vgl. Barkey,H.J., S.21

[111] Vgl. ebd., S.22

[112] Vgl. ebd., S.22

[113] Vgl. Strohmeier, S.108

[114] Vgl. ebd., S.109

[115] Vgl. ebd., S.109

[116] Vgl. ebd., S.109 f.

[117] Vgl. ebd., S.110

[118] Vgl. Strohmeier, S.110

[119] Vgl. Gürbey, Gülistan: Autonomie-Option zur friedlichen Beilegung des Kurdenkonflikts in der Türkei ?, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt am Main 1997 auch Krech, Hans: Der Bürgerkrieg in der Türkei (1978-1999), Verlag Dr. Köster, Berlin 1999,

[120] Vgl. Krech, Hans, S.45

[121] Vgl. Turkish Daily News, 20.2.1985, in: Krech, Hans, S.50

[122] Vgl. Krech, Hans, S.51

[123] Vgl. ebd, S.51

[124] Vgl. ebd, S.111

[125] Vgl. ebd, S.168 f.

[126] Vgl. Strohmeier, S.114

[127] Vgl. Simma,a.a.O., § 512

[128] Ermacora (Anm. 5) weist daraufhin, dass die Sowjetunion erstmalig im 3. Ausschuss der XXVI. Generalversammlung die Anwendung des Selbstbestimmungsrechts außerhalb des Dekolonisierungsprozesses, nämlich auf Nordirland, anerkannt hat. Vgl. Simma, a.a.O., § 512

[129] Vgl. Simma, a.a.O., § 512

[130] Vgl. Simma, a.a.O., § 510

[131] Vgl. Simma, a.a.O., § 513

[132] Vgl. Simma, a.a.O., § 513

[133] Vgl. Simma, a.a.O., § 513

[134] Vgl. Gürbey, Gülistan, HSFK-Report 5/1997, S.9

[135] Vgl. Gürbey, Gülistan, HSFK-Report 5/1997, S.9

[136] Vgl. ebd., S.3

[137] Vgl. ebd., S.3

[138] Vgl. ebd., S.3

[139] Vgl. ebd., S.3

[140] Vgl. ebd., S.3

[141] Vgl. Bruinessen, S.25

[142] Vgl. Ibrahim, S.211

[143] Vgl. Gürgey, Gülistan, HSFK-Report 5/1997, S.1

[144] Vgl. Mac Dowall, S.438 und Gürgey, Gülistan, HSFK-Report 5/1997, S.1

[145] Vgl. „Kein Wandel in der Türkei“, in: Frankfurter Rundschau, 2. Mai 2000

[146] Vgl. ebd.

[147] Vgl. „Vorhersehbare und reflexartige Debatten in einer Welt voller Feinde“, in: FAZ, 29. Juli 2000

[148] Vgl. ebd.

[149] Vgl. ebd.

[150] Vgl. Simma, §512

[151] Vgl. Simma, §380

[152] Vgl. Simma, §513

[153] Vgl. „Kein Wandel in der Türkei“, in: Frankfurter Rundschau, 2. Mai 2000 und HSFK-Report 5/1997, S.47

[154] Vgl. Gürbey, Gülistan, S.47

[155] Vgl. „Kein Wandel in der Türkei“, in: Frankfurter Rundschau, 2. Mai 2000

[156] Vgl. Simma, §60

[157] Vgl. „Jeder gegen jeden“, in: Die Zeit, 20. März 2003.[1]

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