Bohtan 2
Martin Hartmann
Eine topographisch-historische Studie
Zu beziehen durch Wolf Peiser Verlag
Berlin
1896
[1]
In I ist nachgewiesen worden, dass bohtän nicht eine administrative Einheit ist. Es ist eine volksthiimliche Gebietsbezeichnung. Bei solchen — sie gehen meist auf die ältesten Zeiten zurück — sind in der Regel natürliche Grenzen das Massgebende. Ist bohtän das bocht-Kurden-Land, so ist es das Land, über welches in früheren Zeiten die bocht-Kurden nichthinauskamen als herrschender Stamm, weil jenseits gewisser,
durch die Bodengesta.lt gegebener Linien andere Stämme herrschten.
Berge trennen, Flüsse verbinden. Und doch ist offenbar das Hochgebirgsla.nd bohtän auf zwei Seiten durch grosse Wässer von anderem Gebiet getrennt, im Norden und im Westen. Dort st die Grenze das bothä)/ sie, hier der Tigris. Auch im Süden liegt es nahe, ein Wasser als Scheidelinie -anzunehmen, den nicht unbedeutenden Chabur. Doch ist er es sicher nur in seinem Oberlaufe. Da wo, unweit zück() , die Höhenzüge zu
seinen beiden Seiten auseinander treten, folgt die Grenze, scheint es, der am Fuss des nördlichen Gebirges hinziehenden Strasse.
So lässt eine bei mehreren Reisenden sich findende Bemerkung schliessen, die unten ausführlicher besprochen wird. Doch ist
die Ausdehnung der Ebene zwischen Chabur und Tigris nicht beträchtlich. Das Chaburthal darf als Südgrenze bohtãns bez eichnet werden. Die Nachbargebiete sind durch Sondernamen auch im Bewusstsein des Volkes scharf getrennt: im Norden stösst ginvãn, im Westen tür abdin, im Süden zãchö an. Die ersten beiden Namen haben in der türkischen Verwaltung keine Bedeutung. zãchö ist Name eines Qadas. Es mag im Volke noch einen anderen an dem südlichen Grenzgebiet haftenden Namen geben.