Die Bundesregierung gefährdet kurdische Vereinsmitglieder, indem sie deren Daten an den türkischen Geheimdienst schickt, und verweist auf die allgemeinen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Türkei-Reisen.
Aus einer parlamentarischen Anfrage der migrationspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Gökay Akbulut, ist im Mai bekannt geworden, dass aufgrund eines 1994 im Zusammenhang mit dem Verbot der PKK verfassten Erlasses des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) alle Daten kurdischer Vereine automatisch an das BKA und den Verfassungsschutz weitergeleitet werden. Diese Praxis dauert bis heute an, obwohl der Erlass selbst für das Bundesinnenministerium als nicht mehr auffindbar gilt. In einem von Akbulut in Auftrag gegebenen Gutachten stellen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags fest, dass es sich dabei um eine Grundrechtsbeschränkung handele, die einer Rechtfertigung und einer gesetzlichen Rechtfertigung benötige. Die WD analysieren: „Bei Erlassen handelt es sich um bloßes Binnenrecht der Verwaltung, weshalb der genannte Erlass des BMI von 1994 keine Ermächtigungsgrundlage für Grundrechtseingriffe darstellen kann.“
Am Mittwoch fragte Gökay Akbulut im Bundestag, in welcher Form Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine, die beim Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. beim Bundeskriminalamt durch regelmäßige Übermittlung des Bundesverwaltungsamtes eingehen, von diesen Behörden verarbeitet werden und welche Maßnahmen die Bundesregierung jetzt im Hinblick auf Risiken bei Türkei-Reisen von Mitgliedern kurdischer Vereine in Deutschland ggf. ergreifen möchte.
Wie aus der Antwort des Innenministeriums hervorgeht, will die Bundesregierung kurdische Vereinsmitglieder, deren Daten sie an den türkischen Geheimdienst schickt, nicht vor einer möglichen Türkei-Reise warnen. Stattdessen verweist sie auf die allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
„Die im Rahmen des in Rede stehenden Verfahrens übermittelten personenbezogenen Daten werden mit dem Datenbestand der Sicherheitsbehörden abgeglichen. Eine Speicherung lediglich aufgrund der Beteiligung an der Gründung oder Mitgliedschaft eines kurdischen Vereins erfolgt nicht.
Die Bundesregierung informiert Reisende in die Türkei im Rahmen der Reise- und Sicherheitshinweise ausführlich zu möglichen Risiken, unter anderem auch im Kontext einer etwaigen Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal tätigen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen.“[1]