Tobias Christoph Huch (* 10. August 1981 in Mainz) ist ein ehemaliger deutscher Unternehmer und Politiker (FDP), der mittlerweile hauptberuflich als Journalist, Publizist und Buchautor tätig ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Unternehmerische Tätigkeit
1.1 Steuerhinterziehung
2 Aktivismus
2.1 Verfassungsbeschwerde gegen § 184c a.F. StGB
2.2 Prozess gegen Arcor
2.3 T-Mobile-Datenskandal
2.4 Einstweilige Verfügung wegen Jugendschutzsystem des Senders Sky Deutschland
2.5 Unterstützung für Karl-Theodor zu Guttenberg in der Plagiatsaffäre
2.6 Satirische Umgestaltung des Wappens von Nordrhein-Westfalen
3 Politische Funktionen
4 Publikationen
5 Nothilfe in Kurdistan
Unternehmerische Tätigkeit
2000 gründete Huch mit 18 Jahren die Erodata GmbH. Diese betrieb das Altersverifikationssystem ueber18.de und firmierte später unter Resisto IT GmbH. Huch wurde mit diesem Unternehmen dreimal mit einem Eroticline Award ausgezeichnet: 2005 wurde ueber18.de als „bestes Jugendschutzsystem“ ausgezeichnet; 2006 erhielt Huch einen Ehrenpreis „für seinen Einsatz für die Branche“ und 2007 einen Ehrenpreis „für besondere Verdienste in der Zusammenführung Online/Offline“. Die Resisto IT GmbH wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 5. Juni 2013 aufgelöst.
Außerdem war Huch Geschäftsführer der am 19. Mai 2010 eingetragenen Raucherabo.de UG, die mit Tabakwaren handelte. Die Gesellschaft wurde am 13. März 2014 wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.Er war Geschäftsführer der BAB MEDIA GmbH (bis Anfang Februar 2011: Huch Medien GmbH) in Mainz. Ab 26. September 2017 wurde er als Geschäftsführer durch Wolfgang Huch ersetzt. Am 5. Februar 2018 wurde die Gesellschaft aufgelöst.
Huch war Geschäftsführer der Tobias Huch GmbH, die am 16. August 2001 eingetragen wurde und sich mit Unternehmensbeteiligungen und Vermögensverwaltung beschäftigte. Ab 19. September 2017 wurde er als Geschäftsführer durch Wolfgang Huch ersetzt. Am 1. Februar 2018 wurde die Gesellschaft aufgelöst. Huch war auch Geschäftsführer der Private.Ki GmbH, die sich mit E-Mail-Verschlüsselung beschäftigte. Im Juni 2016 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 7. März 2018 wurde die Gesellschaft gelöscht.
Im Jahr 2016 zog Huch ins Ausland. Im Juni 2017 kündigte er an, nicht länger als Unternehmer, sondern als „Berater, Flüchtlingshelfer und als Publizist“ tätig zu sein.
Steuerhinterziehung
Am 7. Mai 2012 wurde Huch vom Landgericht Koblenz wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht stellte fest, dass er als faktischer Mitgeschäftsführer von Deutschland aus ein schweizerisches IT-Unternehmen leitete, jedoch die von 2004 bis 2007 in Deutschland anfallende Umsatzsteuer von insgesamt rund 800.000 Euro hinterzogen hatte. Zusätzlich muss Huch als Bewährungsauflage 75.000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft und Huch auf Rechtsmittel verzichteten. Huch erklärte nach dem Urteil, dass er sich nicht persönlich bereichert habe und er die Verteidigung zum Schutz seiner Familie, seines Umfeldes und seines Unternehmens abgebrochen habe.
Vom gleichen Gericht wurde Huch am 3. Juni 2017 erneut wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Aktivismus
Verfassungsbeschwerde gegen § 184c a.F. StGB
2005 reichte Tobias Huch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den § 184c a.F. StGB ein. Der Antrag lautete, die Vorschrift aufzuheben, soweit sie sich auf das Verbreiten sogenannter weicher Pornografie in Tele- und Mediendiensten beziehe. In einem verbundenen Verfahren wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Prozess gegen Arcor
Ende 2007 verklagte Huch mit seiner Firma Huch Medien GmbH als Betreiber der Seite Amateurstar.de und als Anbieter eines Altersnachweissystems den Internetzugangsanbieter Arcor. Huch forderte von Arcor, die Suchmaschine Google zu sperren, die über Suchanfragen pornographisches Material ohne Jugendschutzmaßnahmen zugänglich macht. Tobias Huch plante, mit der Klage die Tragweite der Haftungsfreistellungen für Anbieter zu testen. Das Oberlandesgericht bestätigte in seinem Beschluss vom 22. Januar 2008, dass ein Internetzugangsanbieter, auch unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, für den Inhalt der Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt, grundsätzlich nicht verantwortlich sei (Az. 6 W 10/08).
T-Mobile-Datenskandal
Der Spiegel berichtete in den Ausgaben 41 und 42 von 2008 über einen Datenskandal bei T-Mobile. Huch äußerte gegenüber dem Magazin, er sei im Jahr 2006 „zufällig und auf Umwegen“ in den Besitz großer Mengen an Kundendaten gelangt. Er meldete sich 2006 bei der Deutschen Telekom, die zu diesem Zeitpunkt bereits über die kursierenden Kopien ihrer Kundendaten informiert war. Die Geschäftsräume von Tobias Huchs Firma Resisto IT GmbH wurden im Oktober 2008, kurz nach dem Bekanntwerden der Lücke in der Öffentlichkeit, von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Die Firma galt als sogenannter „unverdächtigter Zeuge“.Die Datenbank wurde von Huchs Geschäftsrechner durch einen später hinzugezogenen Experten der Datenschutzaufsichtsbehörde durch siebenmaliges Überschreiben gelöscht.
Einstweilige Verfügung wegen Jugendschutzsystem des Senders Sky Deutschland
Im Mai 2010 erwirkte Huchs Firma Resisto IT GmbH als Betreiber eines Altersverifikationssystems beim Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Betreiber Sky Deutschland.Hintergrund hierfür war, dass sich bei einem Teil der von Sky genutzten Smartcards, denen des Schweizer Verschlüsselungsanbieters Nagravision, die werksseitig eingestellte Jugendschutz-PIN ausrechnen ließ. Huch vertrat den Standpunkt, dass das von Sky verwendete Altersverifikationssystem unzureichenden Jugendschutz bietet, obwohl sowohl die für Sky zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien als auch die Kommission für Jugendmedienschutz das von Sky und diversen Kabelnetzbetreibern verwendete System als ausreichend ansehen. Wegen dieser einstweiligen Verfügung war Sky zeitweise gezwungen, den Erotiksender Beate-Uhse.TV erst ab 23 Uhr auszustrahlen sowie diverse weitere Inhalte erst zu späteren Zeitpunkten oder gekürzt auszustrahlen. Auch andere über Sky verbreitete Sender, wie etwa RTL Crime, waren hiervon betroffen.
Sky reagierte Anfang August 2010 auf diesen Vorgang und forderte einen Teil seiner Kunden schriftlich auf, ihre Jugendschutz-PIN zu ändern. Tobias Huch begrüßte diesen Schritt von Sky Deutschland ausdrücklich, bezeichnete ihn aber auch als Blamage für die verantwortliche Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) und die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz).Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf nahm Huch die Klage zurück und verzichtete auf eine Klage in der Hauptsache. Das Verfahren wurde damit beendet.
Unterstützung für Karl-Theodor zu Guttenberg in der Plagiatsaffäre
Im Februar 2011 organisierte Huch eine inoffizielle Kampagne auf Facebook unter dem Titel „Gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg“, als der damalige Bundesminister der Verteidigung in der Plagiatsaffäre wegen seiner Dissertation unter Beschuss stand.
Satirische Umgestaltung des Wappens von Nordrhein-Westfalen
Während des Wahlkampfs zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2012 erschien eine Karikatur des Wappens von Nordrhein-Westfalen auf der Facebook-Seite der FDP-nahen Diskussions- und Aktionsplattform FDP Liberté. Verantwortlich waren Tobias Huch und Hasso Mansfeld. Auf dem umgestalteten Wappen ersetzte im roten Feld ein „Pleitegeier“ das springende Ross, darunter der Parteiname SPD; auf der anderen, grünen Seite war eine stilisierte Autobahn mit Tempo-120-Schild und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen zu sehen. „Damit kritisiere ich satirisch die Schuldenpolitik der SPD und die Verkehrspolitik der Grünen in NRW“, kommentierte Huch, als der SPD-Politiker Björn Seelbach im September 2012 Anzeige gegen FDP Liberté wegen Verunglimpfung eines Landessymbols erstattete. Mit der Anzeige handelte sich Seelbach einen Shitstorm im Internet ein, in dem ihm Humorlosigkeit und Missachtung der Meinungsfreiheit vorgeworfen wurden.
Politische Funktionen
Huch war seit Januar 2011 Vorsitzender der Jungen Liberalen Rheinhessen-Vorderpfalz und mehrere Jahre auch stellvertretender Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz. Zudem war er Vorsitzender von FDP Liberté, einem FDP-nahen Verein mit gleichnamiger Facebook-Seite, über welche die Anhänger unter anderem Ideen für den Wahlkampf entwickelten und sich über die Zukunft der FDP austauschten.
Nach eigenen Angaben verfügt Huch über eine UN-Akkreditierung der Republik Liberia.
Huch schrieb in der Bild-Zeitung im Februar 2014, er habe für befreundete Studenten Hausarbeiten geschrieben (und somit beim Betrügen geholfen). Daraufhin wurde er von der FDP Mainz zum Rücktritt aufgefordert. Da Huch dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde im April 2014 ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet. Das Parteiverfahren wurde im Juli 2014 eingestellt. Das Parteigericht konnte weder einen Verstoß gegen die Satzung noch einen Schaden für die Partei erkennen.[2016 zog Tobias Huch an einen unbekannten Wohnort außerhalb Deutschlands und beendete damit seine aktive politische Karriere. Mitte 2016 wurde er von dem CDU-Politiker Ali Ertan Toprak in den Beirat der Kurdischen Gemeinde Deutschland berufen.
Publikationen
Tobias Huch, Kurdistan. Wie ein unterdrücktes Volk den Mittleren Osten stabilisiert. rivaVerlag, 2018, ISBN 978-3-7423-0427-8
Thomas Jefferson, Die Jefferson-Bibel. Der wahre Kern des Neuen Testaments. rivaVerlag, 2018, ISBN 978-3-7423-0572-5 (Übersetzt aus dem Englischen von Tobias Huch)
Nothilfe in Kurdistan
Gemeinsam mit dem im kurdischen Erbil ansässigen Gastronomen Gunter Völker gründete Tobias Huch im August 2014 die Initiative „Wasser für Flüchtlinge in Kurdistan“. Im September 2014 lieferte die Initiative nach Huchs Angaben täglich 20.000 bis 30.000 Flaschen Trinkwasser an die Flüchtlinge im Nordirak aus.
Im September 2014 gründete Huch zusammen mit Steven Wink und Burkhardt Müller-Sönksen den gemeinnützigen Verein „Liberale Flüchtlingshilfe“, um die Hilfe noch besser organisieren und ausweiten zu können. Die Liberale Flüchtlingshilfe sammelt Geld für Trinkwasser, Medikamente, Babynahrung und Decken, um Flüchtlinge in der Autonomen Region Kurdistan, im Irak und in Rojava (Nordsyrien) zu versorgen. Die Initiative erreichte im Juni 2016 einen Stand von über 2 Millionen ausgelieferten Wasserflaschen und im Februar 2018 einen Stand von 2,9 Millionen ausgelieferten Wasserflaschen.[1]