Erscheinungsort: Deutschland
Verleger: BMF, Asyl und Flüchtlingsschutz
Veröffentlichungsdatum: 2024
Die Autonome Kurdenregion Iraks wird in den Medien teilweise als KR-I (Kurdish Region – Iraq), KRG (Kurdish Regional Government), Autonome Region Kurdistan oder ebenso vereinfachend wie ungenau #Kurdistan# bezeichnet. Sie umfasst unstrittig die Gouvernements Dohuk, Erbil und Sulaimaniyya sowie in der Praxis eine Reihe an angrenzender umstrittener Gebiete. Die KR-I ist geprägt durch eine überwiegend ethnisch kurdische Bevölkerung, die sich in Sprache und Kultur deutlich von der arabischen Mehrheitsgesellschaft Iraks unterscheidet. Die KR-I umfasst derzeit jedoch nicht alle Siedlungsgebiete mit kurdischer Mehrheit.
Andererseits leben dort eine Vielzahl von ethnischen und religiösen Minderheiten, darunter arabische und turkmenische Personen, Angehörige des Christen- und des Judentums sowie Jesidinnen und Jesiden. Die KR-I verfügt zudem über eigene legislative Kompetenzen, was zu der Ausprägung eines eigenen Rechtswesens geführt hat. Ebenfalls sind in der KR-I andere politische und sicherheitsrelevante Akteure präsent, weshalb auch die Sicherheitslage einige Unterschiede und Besonderheiten im Vergleich mit den Gebieten unter der Kontrolle Bagdads aufweist.[1]