Die Türkei gilt als weltweit aufsteigende Drohnenmacht. Wichtiges Element der türkischen Drohnenflotte ist die Drohne vom Typ Bayraktar II. Diese angeblich regionalproduzierte Drohne stammt in vielen Teilen aus #Deutschland# und wird von der Regierung in Ankara seit 2016 in Kurdistan zu völkerrechtswidrigen Angriffen eingesetzt. Allein während der Invasion von #Efrîn# soll die TB2 449 „Volltreffer“ erzielt haben und in 680 Fällen für Kampfflugzeuge oder Hubschrauber Ziele markiert haben.
Die Drohne mit einer Nutzlast von 65 Kilogramm wird vom Baykar-Konzern hergestellt. Namensgeber der Drohne ist Selçuk Bayraktar, Konzerngründer und Schwiegersohn des türkischen Regimechefs Erdoğan. Die TB2 ist dabei wichtiger Eckstein im neoosmanischen Imperialismus des AKP/MHP-Regimes und wurde in Libyen und gegen Armenien eingesetzt. Nach Katar, der Ukraine, Marokko, Tunesien und Turkmenistan will Baykar die Drohne an Polen verkaufen, auch aus Litauen wird Interesse gemeldet.
Schlüsselkomponenten aus #Österreich# und Deutschland
Wie der Drohnenexperte Matthias Monroy recherchierte, stammen Schlüsselkomponenten der TB2 aus verschiedenen Staaten. So wurden die Motoren der TB2 von Rotax in Österreich produziert. Nach der türkischen Unterstützung des aserbaidschanischen Angriffskriegs auf Armenien stellte Rotax die Lieferung ein.
Nach ANF-Recherchen kaufte Baykar auch von Continental Motors, einem US-Konzern mit Sitz in Deutschland, der vor acht Jahren die Thielert Aircraft Engines GmbH übernommen hatte.
In einer abgestürzten TB2 wurde zudem ein Tempomat der bayerischen Firma MT-Propeller gefunden, schreibt die Zeitschrift Zenith nach Recherchen in Armenien. Nach Angaben des Armenischen Nationalkomitees von Amerika waren in der Drohne auch ein Radarhöhenmesser der deutschen SMS Smart Microwave Sensors GmbH und ein Kraftstofffilter der ebenfalls deutschen Firma Hengst eingebaut.
Die Ausfuhr dieser Produkte ist jedoch nicht genehmigungspflichtig und der Verkauf könnte auch über Zwischenhändler erfolgt sein. Hengst beispielsweise vertreibt seine Produkte auch im Kfz-Großhandel; das Unternehmen sagt, es wisse nicht, wie der Filter in den Besitz von Baykar gekommen sei. Alle anderen Unternehmen haben auf die Bitte Monroys um Stellungnahme nicht reagiert.
„Auge“ der Drohne aus Deutschland
Zu Beginn war die TB2 mit einem Sensormodul des kanadischen Herstellers Wescam ausgestattet. Es ist das Auge der Drohne, das in einem halbkugelförmigen Behälter am Rumpf untergebracht ist. Dieser sogenannte Gimbal ist um 360 Grad schwenkbar und enthält optische und infrarotbasierte Kameras.
Wescam hat seine Zusammenarbeit mit Baykar endgültig eingestellt, nachdem die Regierung in Ottawa im Zusammenhang mit dem Krieg um Arzach (Berg-Karabach) ein Exportverbot erlassen hatte. Das Land hatte bereits einen vorübergehenden Lieferstopp nach dem türkischen Angriffskrieg auf Efrîn verhängt.
Offenbar kam Deutschland hier zur Hilfe. Monroys Recherchen haben ergeben, dass die TB2 Sensoren der deutschen Hensoldt-Gruppe mit Hauptsitz in Taufkirchen bei München verwendet, um Ziele für türkische Bomber zu markieren. Aufnahmen einer Parade in der Hauptstadt Turkmenistans lieferten erste Hinweise auf den Einsatz deutscher Sensoren. Dort wurde anlässlich des 30. Jahrestags der Erlangung der Unabhänigkeit eine TB2 in einer großen Parade gezeigt. Die Drohne war mit einem Gimbal von Hensoldt ausgestattet, das neben anderen elektro-optischen Sensoren das ARGOS-II-Modul enthält. Bei militärischen Einsätzen kann sie feindliche Einheiten per Laser beleuchten und eine Rakete ins Ziel lenken.
Hensoldt befindet sich teilweise im Besitz des deutschen Verteidigungsministeriums. Als ein Unternehmen von herausragender sicherheitspolitischer Bedeutung hatte sich das Verteidigungsministerium eine Sperrminorität gesichert. Der italienische Rüstungskonzern Leonardo ist ebenfalls Anteilseigner. Das ARGOS-Modul wird von der Hensoldt-Tochter Optronics Pty in Pretoria, Südafrika, hergestellt. Auf Nachfrage durch Monroy bestätigte ein Unternehmenssprecher die Zusammenarbeit mit Baykar. Demnach wurden die Geräte aus Südafrika in einer nicht genannten Menge „im Rahmen eines Auftrags“ an Baykar geliefert. Dabei seien „alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Exportkontrollvorschriften“ eingehalten worden.
Bewaffnung ebenfalls mit Unterstützung aus Deutschland
Die Bewaffnung der TB2 mit lasergesteuerten Raketen erfolgte auch mit deutscher Hilfe. Das geht aus Antworten auf parlamentarische Anfragen im Deutschen Bundestag hervor, über die zuerst das TV-Magazin „Monitor“ berichtet hat. Demnach hat das Auswärtige Amt seit 2010 mehrere Exportgenehmigungen für Sprengköpfe einer Panzerabwehrrakete erteilt. Sie stammen von der Firma TDW Wirksysteme GmbH aus dem bayerischen Schrobenhausen, einem Ableger des europäischen Raketenherstellers MBDA. Die Verkäufe erfolgten vermutlich an das staatliche türkische Unternehmen Roketsan. Auch Ausrüstungen oder Teile für die Herstellung von Raketen sollen exportiert worden sein.
Bei den Lenkflugkörpern von TDW handelte es sich um die Typen „LRAT“ und „MRAT“, die in der Türkei unter verschiedenen Namen hergestellt werden. Auf deren Grundlage soll Roketsan die „MAM“-Raketen für Drohnen entwickelt haben. Bei dieser so genannten Mikropräzisionsmunition handelt es sich um leichte Gefechtsköpfe, die zur Zerstörung gepanzerter Ziele eingesetzt werden können; sie gehören nun zur Standardausrüstung der TB2.
Mit Killerdrohne aus deutsch-türkischer Produktion ermordete Aktivistinnen
Ein mit einer solchen Rakete verübtes türkisches Kriegsverbrechen trug sich im Sommer 2020 zu. Am 23. Juni griff eine Killerdrohne drei Frauen bei Kobanê in Nordsyrien an. Dabei wurden Zehra Berkel und Hebûn Mele Xelîl vom Frauendachverband Kongreya Star sowie ihre Gastgeberin Amina Waysî gezielt ermordet. Die Frauen saßen im Garten eines Hauses im Dorf Helincê. Wie so viele blieb auch dieses Massaker für die Türkei ohne Konsequenzen
Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 13 Millionen Euro für Drohnenbestandteile an Türkei
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem vergangenen Jahr wurden der Türkei Ausfuhrgenehmigungen für Güter „zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen“ im Gesamtwert von fast 13 Millionen Euro erteilt. Damit ist die Bundesregierung direkt mitverantwortlich für den türkischen Drohnenkrieg.[1]