Am 23-05- 2023 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution A/77/L79 verabschiedet, die die Einrichtung einer „unabhängigen internationalen Institution für vermisste Personen“ in Syrien vorsieht. Die Abteilung für Außenbeziehungen der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien begrüßt diese Entscheidung.
Die Selbstverwaltung ist davon überzeugt, dass die humanitären Probleme, die eine unvermeidliche Folge des anhaltenden Konflikts in Syrien sind, gelöst werden müssen. Zu diesen Problemen gehört auch das Problem der vermissten Personen und zwar aus zwei Gründen:
Der erste Grund ist das Ausmaß des Schmerzes, den die Familien der Vermissten aufgrund des Verlustes ihrer Angehörigen erleben, und das Recht dieser Vermissten und ihrer Familien, ihr Schicksal aufzuklären.
Der zweite Grund ist die Notwendigkeit, die Syrienkrise im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zu lösen, insbesondere der Resolution Nr. 2254 des Sicherheitsrates von 2015 sowie der Resolution Nr. 2474 von 2019.
Übereinstimmend mit der Überzeugung der Selbstverwaltung, dass internationale institutionelle Zusammenarbeit erforderlich ist, um alle offenen Fälle und Fragen, einschließlich des Problems der Vermissten, zu klären, wurde in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegt, dass das Ziel der Einrichtung der internationalen Institution darin besteht, „das Schicksal aller vermissten Personen in Syrien“ in „enger Zusammenarbeit und unter Einbeziehung aller beteiligten Parteien“ aufzuklären.
In ihrer Resolution fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Konfliktparteien in Syrien auf, im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt mit der unabhängigen internationalen Institution zusammenzuarbeiten, deren Einrichtung in der Resolution beschlossen wurde.
Aus diesen Gründen und als Reaktion auf die Aufforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die Selbstverwaltung über die Abteilung für Außenbeziehungen eine Institution mit dem Namen „Komitee für vermisste Personen in Nord- und Ostsyrien“ eingerichtet. Dieses Komitee setzt sich aus einer Gruppe von Jurist*innen zusammen und besteht aus einem zentralen Komitee mit Sitz in der Stadt Qamishlo und Unterkomitees in den verschiedenen Gebieten der Selbstverwaltung.
Dieses Komitee arbeitet mit den betroffenen Behörden zusammen, um das Schicksal der Vermissten aus den Gebieten der Selbstverwaltung seit Beginn der Syrienkrise aufzuklären, ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Nationalität oder Glaube.
Dementsprechend kündigen wir mit dieser Erklärung der lokalen, regionalen und internationalen Öffentlichkeit die Einrichtung des „Komitees für vermisste Personen in Nord- und Ostsyrien“ an. Der Termin, an dem das Komitee die Arbeit aufnimmt und auf welche Weise mit ihm kommuniziert werden kann, werden später bekannt gegeben.
Abteilung für Außenbeziehungen der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, 29.08.2023[1]